Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
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Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
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Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
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Schluss machen mit Parship: »vzbv« erhebt Musterfeststellungsklage
Nutzer dürfen nach Ansicht des »vzbv« jederzeit kündigen. »vzbv« hält außerdem Verlängerungsklauseln für unwirksam. Für Betroffene sind teils hunderte Euro Erstattung möglich.
Der Online-Partnervermittler Parship (PE Digital GmbH) versucht, Verbraucher:innen langfristig in kostspieligen Verträgen zu halten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Klauseln zur Vertragsverlängerung für unwirksam. Nutzer:innen haben aus Sicht des vzbv das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Dies soll das Oberlandesgericht Hamburg bestätigen.
»Die langfristige Bindung, die Parship-Nutzer:innen suchen, ist nicht die zum Anbieter«, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. »Mit der Musterfeststellungsklage beabsichtigt der vzbv Verbraucher:innen zu helfen, die teure Mitgliedschaft zu beenden und zu Unrecht gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuerhalten.«
Verbraucher können sich der Klage in wenigen Wochen anschließen, sobald das Klageregister eröffnet ist. Die Teilnahme ist kostenlos. Schon jetzt können sie prüfen, ob der eigene Fall für die Klage geeignet ist: Der »vzbv« stellt dafür auf seiner Website einen Klage-Check bereit. Außerdem finden sich dort Antworten auf häufig gestellte Fragen. Und nach der Anmeldung zum News-Alert erhalten Verbraucher:innen alle wichtigen Informationen und Termine per E-Mail.