Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Der Koalitionsvertrag ist ein Versprechen, Pro Familia begrüßt Pläne zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmun
Die »#Ampel-Koalition« hat vielversprechende Änderungen bezüglich der reproduktiven Selbstbestimmung vorgesehen. Der pro familia Bundesverband begrüßt die geplante Streichung des Paragraphen 219 a aus dem #Strafgesetzbuch und unterstützt die Initiative der Ampel Koalition, eine außerstrafrechtliche Lösung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs voran zu bringen.
Der #Koalitionsvertrag zwischen #SPD, #FDP und »Bündnis 90/Die Grünen« sieht die Streichung des Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch vor. Damit wird es Ärzten endlich möglich sein, auf ihren Websites zu informieren, dass und wie sie den Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis durchführen. Prozesse gegen Ärzte, die ihre Patienten #online ausführlicher aufklären wollen, werden endlich der Vergangenheit angehören.
»Wir begrüßen das Vorhaben der Koalition und freuen uns, dass die Informationsrechte von Ärzten und Klientinnen gestärkt werden«, erklärt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von Pro Familia. »Damit wird eine Rechtssicherheit geschaffen und es wird verhindert, dass Gegner reproduktiver Selbstbestimmung Ärzte anzeigen und an den Pranger stellen können. Wir haben uns lange für die Streichung des Paragraphen 219 a des Strafgesetzbuches (›#StGB‹) eingesetzt und freuen uns, dass dieses Ziel nun bald erreicht sein wird.«
Im Kapitel »Reproduktive Selbstbestimmung« des Koalitionsvertrags sind weitere Vorhaben aufgelistet, die schon lange auf der Wunschliste von Pro Familia stehen, zum Beispiel die Übernahme von Verhütungskosten für Menschen mit wenig Einkommen und diskriminierungsfreie Kinderwunschbehandlungen. Aus Sicht von pro familia sollte es für letztere zudem ausreichend neutrale und kostenfreie Beratungsangebote geben, damit Klientinnen sich gut informiert entscheiden können.
Insbesondere begrüßt Pro Familia die vorgesehene Einsetzung einer Kommission, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen wird.
»Wir freuen uns sehr, dass das Thema Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat«, so Frank-Boegner. »Wir haben mit vielen anderen Organisationen und Bündnissen anlässlich ›150 Jahre Paragraph 218 StGB‹ gezeigt, dass wir ein menschenrechtskonformes Gesetz brauchen, das unterstützt statt kriminalisiert. pro familia wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und bietet als Fachverband Unterstützung an.«