Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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Wettbewerb und Datenschutz verzahnen, Synergien nutzen, vzbv veröffentlicht Gutachten zu Anpassungen des Digital Markets Act
Mangelnder Wettbewerb und Herausforderungen beim Datenschutz in digitalen Märken verstärken sich gegenseitig. Das zeigt ein aktuelles Gutachten, das von Prof. Louisa Specht-Riemenschneider und Prof. Wolfgang Kerber im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) erstellt wurde.
Der Gesetzgeber hat mit dem Digital Markets Act (DMA) aktuell die Möglichkeit, neue Synergien zwischen Wettbewerb und Datenschutz herzustellen. Das Gutachten schlägt konkrete Anpassungen zum DMA vor. Dort sollten Datenschutz und Wettbewerbsrecht gemeinsam gedacht werden, um Probleme in beiden Bereichen im Tandem zu lösen.
Neben gewerblichen Nutzern sollte im DMA auch die „unfaire“ Behandlung von Endnutzer:innen durch Gatekeeper in der Regulierung stärker berücksichtigt werden. Digitalkonzernen muss beispielsweise untersagt werden, personenbezogene Daten über verschiedenen Dienste hinweg zu verknüpfen. Dies würde gleichzeitig den Datenschutz und den Wettbewerb stärken.