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Kreis Gütersloh: Allgemeinverfügung Geflügelpest, Stallpflicht für sämtliches GeflügelZoom Button

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Kreis Gütersloh: Allgemeinverfügung Geflügelpest, Stallpflicht für sämtliches Geflügel

Kreis Gütersloh: Allgemeinverfügung Geflügelpest, Stallpflicht für sämtliches Geflügel

Gütersloh. Im Kreis Gütersloh muss ab sofort sämtliches Geflügel aufgestallt werden. Die entsprechende Tierseuchenverfügung wurde am Freitag, 19. November 2021, erlassen und findet sich im Amtsblatt des Kreises Gütersloh.

In Delbrück-Westenholz (Kreis Paderborn) ist in zwei Geflügelhaltungen die Geflügelpest (HPAI) ausgebrochen. Nach der Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut hat der Veterinärdienst des Kreises Gütersloh per Allgemeinverfügung neben einer Anschluss-Schutzzone (früher »Sperrbezirk«; mindestens drei Kilometer Radius) auch eine Überwachungszone (früher »Beobachtungsgebiet«; mindestens Zehn-Kilometer-Radius) gebildet.
 
Damit gehen die Kreisveterinäre – wie auch die in den Kreisen Paderborn, und Soest – auf Nummer sicher. Jetzt muss das Geflügel im gesamten Kreisgebiet im Stall bleiben. Die kreisweite Aufstallpflicht ist notwendig geworden, da mit einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden gefährlichen Geflügelpesterregers zu rechnen ist.

Dr. Simone Schöning, stellvertretende Abteilungsleiterin in der Veterinärbehörde des Kreises Gütersloh appelliert angesichts der Ausbrüche im den Nachbarkreis an alle Geflügelhalter, sämtliche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, sprich: »Wer dort nichts zu suchen hat, muss draußen bleiben. Zudem ist beim Betreten der Ställe Schutzkleidung anzulegen.« Weiter betont die Veterinärin, Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, seien so zu lagern, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist. Zudem sollten Geflügelbesitzer ihre Tiere genau im Blick haben und Veränderungen wie etwa hohe Verluste bei den Tieren oder ein Absinken der Legeleistung durch ihren Tierarzt abklären lassen.

Näheres zu Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und eine kartografische Darstellung der Überwachungszone findet sich im Internet auf den Seiten des Kreises Gütersloh.
 
Das Amtsblatt ist einsehbar unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt
 
Formulare sind abrufbar unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest


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