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Stadtwerke Gütersloh: Geänderte Corona-Regel für Bäder und »JärveSauna«Zoom Button

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Stadtwerke Gütersloh: Geänderte Corona-Regel für Bäder und »JärveSauna«

Stadtwerke Gütersloh: Geänderte Corona-Regel für Bäder und »JärveSauna«

Zum Schutz vor Neuinfektionen gilt seit dem 10. November 2021 in Nordrhein-Westfalen eine geänderte Corona-Schutzverordnung. Für einen Besuch im Nordbad, der »Welle« sowie der »JärveSauna« der #Stadtwerke #Gütersloh ist weiterhin der 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) verpflichtend. Ab sofort darf das Ergebnis eines negativen Corona-Tests jedoch nicht älter als 24-Stunden sein.
Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen gibt es unter www.welle-guetersloh.de.

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