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EU-Energieeffizienz-Richtlinie verbraucherfreundlich reformieren, »vzbv« veröffentlicht Stellungnahme zum Novellierungsvorschlag der EU-KommissionZoom Button

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EU-Energieeffizienz-Richtlinie verbraucherfreundlich reformieren, »vzbv« veröffentlicht Stellungnahme zum Novellierungsvorschlag der EU-Kommission

EU-Energieeffizienz-Richtlinie verbraucherfreundlich reformieren, »vzbv« veröffentlicht Stellungnahme zum Novellierungsvorschlag der EU-Kommission

Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag zur Novellierung der Energieeffizienz-Richtlinie erstmals ein verbindliches EU-weites Energieeinsparziel festlegen, um das verschärfte Treibhausgas-Minderungsziel von 55 Prozent bis 2030 erreichen zu können. Von effizienzsteigernden Maßnahmen sollen insbesondere einkommensschwache Verbraucher:innen profitieren.

Die Reform sieht vor, dass die jährlichen, nationalen Energieeinsparverpflichtungen nahezu verdoppelt und die Vorbildrolle des öffentlichen Sektors gestärkt werden sollen. Außerdem sollen künftig Mindestanforderungen für effiziente Fernwärme- und Fernkältenetze festgelegt und schrittweise erhöht werden. Darüber hinaus sollen für Verbraucher:innen in diesem Bereich grundlegende vertragliche Rechte eingeführt werden.

Der »vzbv« begrüßt unter anderem die erstmalige Festschreibung eines verbindlichen, #EU-weiten Energieeinsparziels bis 2030 sowie die Einführung eines »Delivery Gap Mechanism« im Hinblick auf die Erreichung der nationalen Energieeinsparverpflichtungen, die Einführung wichtiger grundlegender vertraglicher Rechte für den Bereich Fernwärme und Fernkälte, die stärkere Priorisierung einkommensschwacher und von Energiearmut betroffener Verbraucher:innen bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen.

Der »vzbv« fordert unter anderem, dass ein EU-Energieeinsparziel von 45 Prozent (Primärenergieeinsparung bis 2030 in Bezug auf das Referenzjahr 2007) und verbindliche nationale Ziele festgelegt werden, das Niveau des Verbraucherschutzes im Fernwärme- und Fernkältesektor an die bereits geltenden Vorschriften im Stromsektor angepasst wird und die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung einzuführen, konkretisiert wird, wie Mitgliedsstaaten verletzliche Verbrauchergruppen bei der Ausgestaltung von Effizienzmaßnahmen berücksichtigen sollen.

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