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Verler Literaturtage starten Montag – für einige Veranstaltungen noch Karten erhältlichZoom Button

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Verler Literaturtage starten Montag – für einige Veranstaltungen noch Karten erhältlich

Verler Literaturtage starten Montag – für einige Veranstaltungen noch Karten erhältlich

Am Montag geht’s los: Dann starten die fünften Verler Literaturtage und bieten vom 8. bis 15. zum November 2021 ein spannendes und unterhaltsames Programm für alle Literaturliebhaberinnen und -liebhaber. Für einige Veranstaltungen sind zurzeit noch Kartenreservierungen möglich.

So für den Auftaktabend mit Marcus Jeroch, bei dem sich das Publikum auf einen skurril-fantastischen Mix aus Wort und Jonglage freuen darf. Auch für die Lesungen von Sandra Lüpkes aus ihrem vielschichtigen und bewegenden Roman »Die Schule am Meer« am 10. November 2021, von Michael Frey Dodillet aus seinem humorvollen Mutmachbuch »Leeres Nest, volle Panik – wie wir als Eltern den Auszug unserer Kinder überleben« am 11. November 2021, von Krimi-Auto und Wilsberg-Erfinder Jürgen Kehrer aus »Wilsberg – sag niemals Nein« am 12. November 2021 und von Brigitte Glaser aus ihrem Polit-Thriller »Rheinblick« am 14. November 2021 gibt es noch freie Plätze. Bereits ausverkauft sind die Veranstaltungen mit Stephan Orth, Philipp Fleiter und Anne Gesthuysen. Hier können sich Interessierte nur noch auf die Warteliste setzen lassen.

Veranstaltungsort ist diesmal das Pädagogische Zentrum (mit Ausnahme der Lesung von Stephan Orth, die im Gymnasium stattfindet). Der Eintritt beträgt stets zwölf Euro, außer bei der Abschlussveranstaltung am 15. November 2021, dann sind es 14 Euro. Verbindliche Kartenreservierungen nimmt der Bürgerservice Verl unter Telefon (05246) 961-196 oder per E-Mail an buergerservice@verl.de entgegen. Abgeholt und bezahlt werden die Karten an der Abendkasse. Werden Plätze reserviert und ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, wird der Eintrittspreis in Rechnung gestellt.

Für den Besuch der Lesungen gilt die 3G-Regel. Das heißt, vor Ort muss eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein negativer Coronatest (bescheinigt und nicht älter als 48 Stunden, kein Selbsttest) nachgewiesen werden.

 

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