Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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#Wohnungsbauprämie: Erstmals wirkt die neue Förderung – Zahl der Berechtigten in #Gütersloh auf rund 44.800 gestiegen
Gütersloh, 3. November 2021. Für das Sparjahr 2021 gilt erstmals die verbesserte Wohnungsbauförderung. Dank erhöhter Einkommensgrenzen kann sie künftig von fast 60 Prozent der Bürger genutzt werden: »In Gütersloh können rund 44.800 Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren die zehnprozentige Sparförderung bekommen«, hat #LBS-Gebietsleiter Alexander Ihlas berechnet. Die volle Förderung für 2021 gibt es, wenn die entsprechende eigene Sparleistung bis Ende des Jahres eingezahlt wurde.
Mit der Wohnungsbauprämie will der Staat zielgerichtet die Leistungen derjenigen unterstützen, die das notwendige Eigenkapital für den Kauf und die Modernisierung von Haus oder Wohnung ansparen. Gefördert werden Einzahlungen auf ein Bausparkonto von jährlich bis zu 700 Euro bei Singles und 1.400 Euro bei Verheirateten. Auf diese Sparleistung legt der Staat zehn Prozent obendrauf.
Zugleich wurden die Grenzen des zu versteuernden Einkommens erhöht. Diese liegen ab sofort bei 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Verheiratete, das Bruttoeinkommen kann sogar deutlich höher liegen. Die weitaus meisten jungen Menschen wünschen sich auch heute Wohneigentum. Weil es aber derzeit praktisch keine Sparzinsen gibt, ist die Nutzung der staatlichen Förderung umso wichtiger. »Unter 25-Jährige können eine Rendite von über zwei Prozent erzielen«, stellt Alexander Ihlas fest.
Wer schon 2019 und 2020 auf seinen Bausparvertrag eingezahlt hat, kann die bisherige Wohnungsbauprämie noch bis zum Ende des Jahres rückwirkend beantragen.