Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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Es gibt offene Fragen beim Thema »Autonomes Fahren«
Braucht ein autonom fahrendes Auto einen Führerschein? Wenn ja: warum? Wie soll die Prüfung aussehen? Wenn nein: warum nicht? Reicht dann die Aussage des Herstellers? Das widerspräche dem Gleichheitsgrundsatz.
Und wer ist verantwortlich bei einem Verkehrsverstoß? Das Auto? Der Hersteller? Der Halter? Aber der fährt ja gar nicht selbst. Er sitzt ja bloß drin.
Und braucht der »Mitfahrer« dann einen Führerschein? Wenn ja: warum? Er fährt ja nicht. Wenn nein: warum nicht? Und wenn nicht: Können dann auch Kinder alleine mit so einem Auto irgendwo hin fahren? Oder Blinde? Wer haftet? Wer ist verantwortlich? Bekommt Google dann einen Bußgeldbescheid aus Gütersloh? Die lachen sich doch tot. Oder Tesla.
Bei einem Mietwagen haftet ja auch nicht der Vermieter. Bei normalen Autos auch nicht der Hersteller.
Und wenn so ein Auto falsch parkt? Was dann?
Und wie verhält sich so ein Auto in Ausnahmesituationen? Was ist, wenn es frisch geschneit hat? Erkennt es das? Und was ist, wenn es dann steckenbleibt?