Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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Verbraucherzentrale Bundesverband: Einwilligungsdienste wirksam gestalten
Am 1. Dezember 2021 tritt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (#TTDSG) in Kraft. Dieses enthält auch eine Regelung zu Diensten, mit denen Verbrauchern ihre Einwilligung in das Setzen von Cookies durch Websites und andere Telemedien verwalten können sollen. Die nähere Ausgestaltung dieser Regelung soll im Wege einer Verordnung des Bundes erfolgen, an die der Verbraucherzentrale Bundesverband (»vzbv«) Anforderungen aus Verbrauchersicht formuliert hat.
Die Rechtsverordnung sollte nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme, aber gleichzeitig auch möglichst einfache und kostengünstige Lösungen mit einer geringen technischen und organisatorischen Komplexität ermöglichen. Personal Information Management Systems können zwar in vielen Bereichen (wie der Forschung) hilfreich sein, allerdings sind hinsichtlich der Verwaltung von Cookie-Einwilligungen weitere Lösungen denkbar, die schlanker und datenschutzfreundlicher gestaltet werden könnten. Die Rechtsverordnung sollte daher für verschiedene Lösungsansätze offen sein sowie die Wirksamkeit, Datenschutzfreundlichkeit und Wettbewerbskonformität der Dienste sicherstellen.