Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Mit einer gemeinsamen Aktion werben die Stadt Bad Salzuflen und die Radverkehrsförderung des Kreises Lippe für die Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Städtische Fahrzeuge werben für mehr Sicherheitsabstand zu Radfahrern
Mit einer gemeinsamen Aktion werben die Stadt Bad Salzuflen und die Radverkehrsförderung des Kreises Lippe für die Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden. Um dies zu verdeutlichen, wurden an den Dienstfahrzeugen der Stadt Bad Salzuflen Aufkleber angebracht, die auf den Überholabstand hinweisen.
Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass zwischen ihnen und Radfahrenden ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind es sogar zwei Meter. Viele Radfahrende fühlen sich von zu dicht vorbeifahrenden Autos bedrängt und verunsichert. Im schlimmsten Fall können zu geringe Überholabstände die Radfahrenden gefährden und zu Unfällen mit Sach- oder Personenschäden führen. Insbesondere in Bereichen, in denen Schutz- oder Radfahrstreifen für den Radverkehr vorhanden sind, wird oft zu dicht überholt. Auch hier gelten die vorgeschriebenen Überholabstände. Radfahrende selbst müssen während eines Überholvorgangs zu parkenden Autos einen Mindestabstand von einem Meter einhalten, da immer mit sich plötzlich öffnenden Fahrzeugtüren gerechnet werden muss. Dazu kommt die Fahrradbreite von circa 80 Zentimetern. Es wird deutlich, dass ein Überholen von Radfahrenden in vielen Situationen nicht gefahrenfrei möglich ist. Die Radverkehrsbeauftragten des Kreises Lippe und der Stadt Salzuflen werben daher für die Wahrung von Sicherheitsabständen und damit ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr.