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Gütersloh: gebrauchte Freizeitfahrzeuge – TÜV-Nord-Tipps für den GebrauchtwagenkaufZoom Button

Foto: TÜV Nord, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Gütersloh: gebrauchte Freizeitfahrzeuge – TÜV-Nord-Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Gebrauchte Freizeitfahrzeuge – TÜV-Nord-Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Gütersloh, 14. Oktober 2021

Vor dem Kauf sollte man sich mit der Frage befasst haben, was geeignet ist: Wohnwagen oder Wohnmobil? Beides hat Vor- und Nachteile. Stephan Schmidt von der #TÜV-Nord-Station #Gütersloh gibt Tipps zum Gebrauchtwagenkauf.

Ein #Wohnwagen, auch Caravan genannt, ist ein Anhänger, der an ein Zugfahrzeug angehängt wird und mit Wohn- und Schlafraum sowie Küche und Bad ausgestattet ist. Im Gegensatz dazu hat das Wohnmobil ein integriertes Fahrerhaus mit eigenem Motor und fährt somit autark, während der Wohnwagen auf ein Zugfahrzeug angewiesen ist. Übergreifend spricht man von Freizeitfahrzeugen.
Ist man mit einem Wohnwagen unterwegs, kann am Urlaubsziel einfach abgekoppelt und mit dem #Pkw die Flexibilität genossen werden. Die Anschaffungskosten sind geringer als bei einem Wohnmobil und da kein Fahrerhaus integriert ist, kann der Platz komplett als Wohnraum genutzt werden. Ein Wohnmobil hingegen macht das An- und Abkoppeln hinfällig, denn hier haben Sie Fahrzeug und Wohnraum in einem. Da schneller gefahren werden darf als mit einem Wohnwagen, ist das Wohnmobil schneller am Ziel. Zudem ist das »Solo-Fahren« – also Fahren ohne Anhänger – meist doch noch etwas entspannter. Ebenfalls von Vorteil: Mit den Wohnmobilstellplätzen steht eine größere Auswahl an Stellmöglichkeiten zur Verfügung.

Ein gebrauchtes Freizeitfahrzeug ist für Camping-Neulinge perfekt als Einstieg in das mobile Reisen. Unabhängig davon, um welches Gefährt es sich handelt, muss beim Kauf einiges beachtet werden. Dazu gehört der prüfende Blick auf den Zustand der Karosserie, den Unterboden, die Inspektion des Motorraums, der Felgen und Reifen sowie die Überprüfung der Elektronik.

Stephan Schmidt rät: »Fragen Sie, wann die letzte Hauptuntersuchung und Gasanlagenprüfung durchgeführt wurde und die nächste ansteht. Lassen Sie sich das Prüfprotokoll, die Bedienungsanleitung und die vollständigen Fahrzeugdokumente aushändigen. Bei einer Probefahrt können Sie überprüfen, ob sich Kupplung, Getriebe, Bremsanlage und alle elektrischen Einrichtungen problemlos bedienen lassen und keine ungewöhnlichen Geräusche zu hören sind. Zudem bekommen Sie so ein Gefühl dafür, wie sich das Fahrzeug auf der Landstraße, Autobahn und im Stadtverkehr verhält.«

Wer ein gebrauchtes Wohnmobil oder einen Wohnwagen kaufen will, sollte ein paar Besonderheiten beachten. TÜV Nord hat eine Übersicht erstellt …

Checkliste Innenraum (bei Wohnwagen und Wohnmobilen)

  • Sind Polster, Textilien und Oberflächen in einem guten Zustand und lassen sich Scharniere, Türen und Klappen problemlos öffnen?
     
  • Ist der Innenraum frei von Roststellen, Feuchtigkeit und Schimmel?
     
  • Sind die Leitungen des Frischwassertanks unbeschädigt und frei von Algen?
     
  • Sind Toilette, Duschwanne und Waschbecken in einem guten Zustand?
     
  • Brennen die Flammen des Kochers gleichmäßig und bläulich?
     
  • Funktionieren alle Lampen und Elektroteile ohne Probleme?

Checkliste Gasanlage (bei Wohnwagen und Wohnmobilen)

  • Ist eine Bescheinigung der Gasprüfung vorhanden?
     
  • Sind eventuelle Einbauten und Änderungen an der Gasanlage dokumentiert?
     
  • Sind die Gasflaschenschränke dicht?

Checkliste Bordtechnik (nur bei Wohnmobilen)

  • Wie ist der Kilometerstand?
     
  • Stimmt der Ölstand mit dem Kilometerstand überein?
     
  • Ist das Kontrollboard frei von Mängeln?

Der Tipp vom TÜV-Nord-Experten

»Nicht jeder Händler bietet seinen Kundinnen und Kunden den Service einer Probefahrt aller Modelle an. Machen Sie Händler ausfindig, die eine Probefahrt mit Ihrem Wunschmodell anbieten und lassen Sie sich den Termin bestätigen. Damit beide Parteien abgesichert sind, sollte vor Fahrtantritt vereinbart werden, wer den Sprit für die Probefahrt zahlt, wie viele Kilometer gefahren werden dürfen und wie lange die Fahrt dauern darf.«


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