Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Wer Coronatests im Kreis Gütersloh nun selbst bezahlen muss – und wer nichtZoom Button

Foto: Verbraucherzentrale NRW, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Wer Coronatests im Kreis Gütersloh nun selbst bezahlen muss – und wer nicht

Ab Montag gelten neue #Regeln bei den #Schnelltests. Dann können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos testen lassen. 

Da sich mittlerweile fast alle #Menschen in #Deutschland impfen lassen können, werden die Kosten für #Coronatests auch im Kreis #Gütersloh nicht länger vom Staat getragen. Das kostenlose Testangebot endet am 11. Oktober 2021. Menschen ohne #coronaspezifische #Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der #Coronavirus-Testverordnung haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest, sagt Julian Lambracht von der Beratungsstelle in #Gütersloh.

Wer kann weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen?

Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Mög-lichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen …

  • #Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten
     
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (zum Beispiel #Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
     
  • #Verbraucher, die sich wegen einer Corona-#Infektion in #Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.

Übergangsfrist für Minderjährige und Schwangere

Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personen-gruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Welche Nachweise muss man für einen kostenlosen Test vorlegen?
Wer nach dem Ende der sogenannten »Allgemeinen #Bürgertestung« am 11. Oktober 2021 einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Wie teuer wird ein kostenpflichtiger Test?

Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für #Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim »Bundesinstitut für #Arzneimittel und #Medizinprodukte« gelistet sein.

  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh