Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Der Rat der Stadt Gütersloh ist das oberste Beschlussgremium, das sämtliche kommunalpolitischen Belange diskutiert und nach bestem Wissen und Gewissen darüber entscheidet. Insgesamt 57 Mitglieder umfasst der Rat der Stadt Gütersloh. Der von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte »Bürgermeister« ist Kraft des Gesetzes ebenfalls Mitglied des Rates.
Zusammensetzung
Der Rat wird von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern – den Bürgerinnen und Bürgern – in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer #Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die auf die unterschiedlichen Themenbereiche bezogene Arbeit leisten die Fachausschüsse. Beiräte wie der Seniorenbeirat, der Gestaltungsbeirat, der Behindertenbeirat und das Jugendparlament ergänzen die Ausschuss-Arbeit in beratender Funktion.
Ausschüsse des Rates der Stadt Gütersloh
Bürgermitwirkung in #Gütersloh
Nicht nur laut Gemeindeordnung gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Bürgermitwirkung, der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist ein Teil des politischen Alltags. In Gütersloh ist das Engagement von Initiativen und Gruppen zu fast allen wichtigen Themen der Stadt lebendig und ausgeprägt. Im System der politischen Gremien unterstützen beispielsweise Beiräte die politischen Entscheidungsprozesse, so etwa der Senioren-, der Gestaltungsbeirat oder der Rat für Integration.
Erfolgreiches Vorbild für andere Städte ist inzwischen auch das Gütersloher »#Jugendparlament«.
Eine direkte Möglichkeit, Anregungen und Kritik direkt an die Adressaten im Rathaus zu richten, bietet das städtische Ideen- und Beschwerdemanagement – Vorschläge per Telefon, Internet oder schriftlich direkt in eine der Boxen im Eingangsbereich des Rathauses abgeben – eine »gute Idee« sollte Folgen haben.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Die Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt im Paragraph 26 den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Durch dieses Element direkter Demokratie können sie Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld, denn ihre Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates.
Mit der Einführung des #Bürgerbegehrens, das dem #Bürgerentscheid vorausgehen muss, und des Bürgerentscheids hat der Gesetzgeber ein wichtiges Element »unmittelbarer oder direkter Demokratie« geschaffen. Dieses demokratische Element soll der Verbesserung der bürgerschaftlichen Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung dienen.
Seit der Einführung im Jahr 1994 sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide beispielsweise zu Erholungs-, Freizeit- und Sportangelegenheiten, Schulangelegenheiten, Verkehrsangelegenheiten, Umwelt-, insbesondere Abfallangelegenheiten oder Wohnungs-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten durchgeführt worden.
Wie bei allen Abstimmungen kommt es auch beim Bürgerentscheid auf die Mehrheit an. Dies allein reicht aber noch nicht aus, denn die Mehrheit muss aus mindestens 20 Prozent aller zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl berechtigten Bürgerinnen und Bürgern bestehen. Damit soll vermieden werden, dass sich Interessen einer kleinen Minderheit durchsetzen, die in keiner Weise den Willen der Bürgerinnen und Bürger insgesamt widerspiegeln.
Mit dem »Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung« vom 9. Oktober 2007 wurde darüber hinaus die Möglichkeit eines Ratsbürgerentscheids eingeführt. Der Rat kann damit in bestimmten strittigen Fragen das ihm übertragene Mandat an die Bürgerschaft zurück geben (Referendum), wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder (der »Bürgermeister« zählt mit und stimmt mit ab) für einen Ratsbürgerentscheid stimmen. Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Gemeinde wie im Rat hoch umstritten ist, und wenn von der Abstimmung durch die Bürger erwartet werden kann, dass diese – ganz gleich wie sie ausgeht – zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird.
Jugendparlament der Stadt Gütersloh
»#JuPa« ist das Kürzel für das Jugendparlament der Stadt Gütersloh. Das »JuPa« will sich in die Gütersloher Politik einmischen und die Wünsche, Ideen, Interessen und Probleme der Jugendlichen in Gütersloh aufgreifen und öffentlich machen. Zum »JuPa« gehören 30 Mitglieder und zwölf stellvertretende Mitglieder, die an den weiterführenden Schulen der Stadt gewählt werden.
Aktuell befasst sich das »JuPa« mit folgenden Themen …
Wahlen in Gütersloh
In der Bundesrepublik Deutschland beruht die demokratische Ordnung auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die Machtverteilung im Staat zu entscheiden.
Artikel 20, Absatz Zwei des #Grundgesetzes (»#GG«): »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.«
In der #Demokratie üben die mündigen Bürgerinnen und Bürger »#Staatsgewalt« aus, wenn sie wählen gehen, also von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen.
Der Grundsatz jeder Wahl steht im Artikel 38, Absatz Eins, des Grundgesetzes: »Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.«
FAQs zur Wahl