Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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Verkauf von städtischen Immobilien
Der Fachbereich »Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung« der Stadt Gütersloh informiert über die aktuellen städtischen Immobilienangebote.
Die Stadt Gütersloh bietet sowohl Bauplätze nach sozialen Kriterien als auch freie Bauplätze an. Des Weiteren informiert der Fachbereich über die Veräußerung von bebauten Grundbesitzungen. Die jeweiligen Ansprechpartner stehen jederzeit zur Verfügung.
Vergabe nach Sozialkriterien
Die Stadt vergibt städtische Bauplätze für einen bestimmten Personenkreis. Bewerber müssen sich im Vergabeverfahren nach einem Punktesystem bewerten und mit »Konkurrenten« vergleichen lassen.
Bei diesem Vergleich spielen folgende Kriterien eine Rolle …
Für eine Bewerbung muss man einen vorgefertigten Bogen verwenden, den man, wie auch das Merkblatt hierzu, auf der Website der Stadt Gütersloh zum Download findet. Die Aufnahme in die Bewerberliste, womit man noch keine Verpflichtung zum Kauf eines Bauplatzes eingeht, ist mit der Entrichtung einer einmaligen Schutzgebühr in Höhe von 50 Euro verbunden.
Merkblatt für die Vergabe städtischer Bauplätze in Gütersloh
1996 legte der Rat der Stadt Gütersloh die grundsätzlichen Regelungen des »#Kommunalen #Baulandmanagements« (»#KBM«) fest, die einen #Verkauf der #Grundstücke zu günstigeren als den marktüblichen Grundstückspreisen ermöglichen. Hierdurch sollen die Menschen gefördert werden, für die ein Immobilienerwerb zu Marktpreisen nicht finanzierbar wäre. Diese Regelungen sind vom Grundstücksausschuss beziehungsweise dem heutigen Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Immobilienwesen des Rates der Stadt über die Jahre mehrfach modifiziert worden, sodass jetzt unterteilt wird in die Verfahren »KBM Eins« und »KBM Zwei«.
Aufnahme in die Kaufinteressentenlisten beider »KBM«-Verfahren
Für die Aufnahme in die Liste der Kaufbewerber nach »KBM Eins« und »KBM Zwei« ist eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 50, Euro auf das Konto der Stadt Gütersloh, IBAN DE71 4785 0065 0000 0000 18, unter Angabe des Kassenzeichens »FB23/20273412« zu zahlen. Dieser Betrag ist Aufnahmevoraussetzung und daher sofort fällig.
Die Stadt Gütersloh ist in der Vergabe der Grundstücke frei. Ziel der Vergabe der städtischen Bauplätze ist dabei unter anderem auch eine soziale und multikulturelle Durchmischung der Gebiete zu erreichen, weswegen verschiedene ethnische Aspekte dabei berücksichtigt werden.
Mit dem Erwerb einer städtischen Immobilie nach dem »KBM Eins« sind folgende Bedingungen verknüpft …
Anmerkung: Sie bewerben sich ausschließlich für ein Baugebiet, nicht auf einen einzelnen Bauplatz. Die Zusage ein bestimmtes Grundstück erweben zu können, erfolgt immer schriftlich.