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Blutspende-Ausschluss: Problem der Diskriminierung nicht gelöst

Berlin (ots) #Deutsche #Aidshilfe: Die neue Regelung zum Ausschluss von #Männern, die #Sex mit Männern haben, ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Es ist an der Zeit für ein interdisziplinäres Verfahren, das die betroffenen #Gruppen als #Experten einbezieht.

Die #Bundesärztekammer#BÄK«) hat heute eine überarbeitete Fassung der Richtlinie Hämotherapie veröffentlicht, die den Ausschluss von Menschen mit erhöhtem #HIV-Risiko von der Blutspende regeln soll. Sie reagiert damit auf jahrelange Kritik, dass der weitgehende Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, #diskriminierend sei.

In Zukunft sollen auch #schwule und #bisexuelle Männer spenden dürfen, wenn sie in einer dauerhaften monogamen Beziehung leben. Sexuelle Kontakte zwischen Männern außerhalb solcher Beziehungen führen fortan zu einem Ausschluss für vier Monate, statt wie bisher für ein Jahr. Beim #Sexualverkehr zwischen Männern und Frauen führen nur »häufig wechselnde Partner und Partnerinnen« zum Ausschluss.

Dazu sagt Björn Beck vom Vorstand der Deutschen #Aidshilfe: »Wir begrüßen, dass statt Gruppenzugehörigkeiten in Zukunft reale HIV-Risiken eine größere Rolle spielen sollen. Leider müssen wir aber feststellen: Die neue Version des Ausschlusses löst das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern nicht. Das Kriterium der Monogamie ist zumindest fragwürdig, kann doch jeder Mensch nur über sein eigenes Verhalten sichere Aussagen machen. Die gesonderte Nennung von trans Personen ist schlicht stigmatisierend. Die Ausschlussfrist von vier Monaten ist nicht nachvollziehbar.«

Der #Europäische #Gerichtshof und das Transfusionsgesetz geben vor, dass technische Möglichkeiten zur Risikominimierung, etwa bei den Testverfahren, voll ausgeschöpft werden müssen, um Ausschlüsse so weit wie möglich zu vermeiden.

Diskriminierende Sprache

Ein zugrundeliegendes #Papier der »BÄK« und anderer Organisationen verwendet zudem diskriminierende Begriffe wie »sexuelles Risikoverhalten« oder »#Risikogruppe«. Es gendert nur zweigeschlechtlich, sodass Menschen, die sich weder als #Mann noch als #Frau begreifen schlicht ausgeblendet werden.

Vielfältige Perspektiven einbeziehen

Diese Mängel liegen darin begründet, dass die Regelung vor allem von medizinisch und epidemiologisch geprägten Organisationen und Gremien erarbeitet worden ist.

Dazu DAH-Vorstand Björn Beck: »Die Fragestellung ist kompliziert und erfordert eine Vielfalt von Perspektiven. Für eine breit akzeptierte Lösung brauchen wir endlich ein interdisziplinäres Verfahren, dass auch die Menschen einbezieht, um die es geht. Viele Organisationen und andere Fachleute könnten ihr Wissen beisteuern. Es ist an der Zeit, die Verantwortung in dieser Frage neu zu verteilen und in ganz neuen Bahnen zu denken.«

Innovative Vorgehensweise gefragt

#England hat gerade gezeigt, dass es auch anders geht: Ein interdisziplinäres Steering-Komitee hat eine innovative Regelung erarbeitet, die ohne die Zuschreibung von Risiken an bestimmte Gruppen auskommt. Das Ergebnis beschreibt die #Bundesärztekammer selbst in ihrem #Grundlagenpapier.

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