Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, Kulturdezernentin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Foto: LWL, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Münster (lwl). Die beiden #Landschaftsverbände in #NRW haben #Kritik am geplanten #Kulturgesetzbuch des Landes geäußert. »Das Kulturgesetzbuch bildet die besondere Beschaffenheit, die Komplexität und Kompetenzverteilung der nordrhein-westfälischen #Kulturlandschaft nicht differenziert genug ab und bleibt an vielen Stellen unpräzise und unverbindlich«, sagte Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, Kulturdezernentin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), am Mittwoch, 15. September 2021, vor den Abgeordneten des LWL-Kulturausschusses in #Münster.
Das Kulturgesetzbuch versteht sich als Weiterentwicklung des 2014 verabschiedeten #Kulturfördergesetzes NRW und soll alle kulturrelevanten Gesetze zusammenführen. Es soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Die Landschaftsverbände haben nach Angaben von Rüschoff-Parzinger den Gesetzgebungsprozess begleitet und zahlreiche fachliche Ergänzungen beigetragen, so unter anderem zu Themen wie #Bibliotheken, #Archiven, #Museumsberatung der Landschaftsverbände, kulturelles #Erbe und #Industriekultur.
»Der wesentliche Kritikpunkt der Landschaftsverbände bezog sich darauf, dass die beiden Verbände mit ihrer kulturfachlichen Expertise, strukturbildenden Bedeutung, den zahlreichen kulturpolitischen Impulsen und wegweisenden Initiativen im Rahmen ihres landesrechtlich verbürgten Kultur- und Bildungsauftrags nicht in angemessener Form berücksichtigt wurden«, heißt es in gemeinsamen Stellungnahme von LWL und dem rheinischen #LVR. »Der besonderen Verfasstheit des Landes und der Rolle der beiden Landschaftsverbände wurde im ersten Entwurf nicht begegnet, die Landschaftsverbandsordnung fand keine Erwähnung.«
Fazit der Stellungnahme: Auch im überarbeiteten Regierungsentwurf "bleibt der Mehrwert des Kulturgesetzbuches im Vergleich zum bewährten Kulturfördergesetz unklar, die Regelungen an vielen Stellen zu allgemein. Offen bleibt, welche nachhaltige Wirkung das Gesetz haben kann. Gleichzeitig werden bewährte Systematiken und Beteiligungsprozesse des Kulturfördergesetzes aufgehoben. Dem aktuellen Entwurf zufolge droht die seit dem Kulturfördergesetz von 2014 eingeführte beteiligungs- und transparenzorientierte Kulturpolitik mit der Trias von #Kulturförderplan, #Kulturförderbericht, #Landeskulturbericht verloren zu gehen.« Man hoffe, dass der Regierungsentwurf in den parlamentarischen Beratungen »nachgeschärft« werden könne. Vor allem Themen wie Kultur in ländlichen Räumen, Ehrenamtliches Engagement und die geplanten beteiligungsorientierten Konferenzen müssten präzisiert werden. Die nächste öffentliche Sachverständigen-Anhörung im NRW-Landtagsausschuss für Kultur und Medien findet – mit Beteiligung der Landschaftsverbände - am Donnerstag, 16. September 2021, statt.