Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Foto: TÜV Nord, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Ist der vorhandene Führerschein für das Fahren eines Wohnwagens oder Wohnmobils ausreichend? Wie schwer darf das Fahrzeug sein und welches Gespann darf mit der Führerscheinklasse gezogen werden? Stephan Schmidt von der TÜV-Nord-Station in Gütersloh gibt wichtige Informationen zum Thema …
Klasse-Drei-Führerschein
Wer eine Fahrerlaubnis vor 1999 erworben hat, darf Solo- und Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie Gespanne mit einer Gesamtmasse bis 18,5 Tonnen fahren. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, nämlich mit der entsprechenden Schlüsselnummer. Hinter diesen auf den Führerscheinen vermerkten Schlüsselzahlen verbergen sich kodierte Informationen unter anderem zu Befugnissen. Klasse Drei gilt als Standard-Führerschein. Er ist zwar alt, aber auch heute noch gültig.
B-Führerschein
Die Klasse B ist der klassische Autoführerschein und erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse. Beim Führen eines Anhängers gibt es mit diesem Führerschein zwei Möglichkeiten: Es darf ein Anhänger gezogen werden, wenn dieser maximal 750 Kilo wiegt, oder aber er wiegt mehr als 750 Kilo, die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Anhänger und Zugfahrzeug liegt aber dennoch bei maximal 3,5 Tonnen.
B96-Führerschein-Erweiterung
Bei dieser Erweiterung, die umgangssprachlich auch Wohnwagen-Führerschein genannt wird, gelten dieselben Regeln wie beim B-Führerschein, jedoch mit dem Zusatz, dass das Gespann eine zulässige Gesamtmasse von 4,25 Tonnen aufweisen darf. Um die Erweiterung zu erwerben, muss eine eintägige Schulung besucht werden.
BE-Führerschein
Der Erwerb der eigenständigen Führerscheinklasse BE, der sogenannte Anhängerführerschein, erlaubt ein zulässiges Gesamtgewicht von sieben Tonnen. Sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger dürfen einzeln 3,5 Tonnen wiegen. Diesen Schein erhält man nur mit zusätzlichen Fahrstunden und einer bestandenen Prüfung.
C1-Führerschein
Mit C1 betritt man die Schwergewichtsklasse. Wer ein großes, bis zu 7,5 Tonnen schweres Mobil fahren möchte, benötigt diesen Lkw- oder Wohnmobil-Führerschein. Auch ein Anhänger mit maximal 750 Kilo darf angehängt werden.
Der Führerschein bei Auslandsreisen
Innerhalb der EU sind Wohnmobil-Reisen mit dem deutschen Führerschein grundsätzlich zulässig. In Ländern wie den USA, in Kanada, Südafrika und der Region Südamerika ist man einer internationalen Fahrerlaubnis auf der sicheren Seite, da der deutsche Führerschein bei Polizeikontrollen in diesen Ländern nicht überall akzeptiert wird. Verpflichtend ist die internationale Variante in Australien und Neuseeland. Hier gilt das deutsche Dokument gar nicht.
Über die TÜV-Nord-Group
Vor mehr als 150 Jahren gegründet, stehen wir weltweit für Sicherheit und Vertrauen. Als Wissensunternehmen haben wir die digitale Zukunft fest im Blick. Ob Ingenieurinnen, IT-Security-Experten oder Fachleute für die Mobilität der Zukunft: Wir sorgen in mehr als 100 Ländern dafür, dass unsere Kunden in der vernetzten Welt noch erfolgreicher werden.