Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
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Die Räumung des Hambacher Forst ist laut der Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln rechtswidrig gewesen. Den damals vorgebrachten Grund des Brandschutzes, bewertet das Gericht als vorgeschoben.
Dazu Christoph Bautz, Geschäftsführender Vorstand bei »Campact«: »Das heutige Urteil zum Hambacher Forst zeigt: Armin Laschet handelt einfach nicht auf Basis von Recht und Gesetz. Genauso wie für das Kraftwerk Datteln Vier biegt er auch beim Hambacher Wald Gesetze für die Kohle-Lobby solange zurecht, bis ihn Gerichte stoppen. Klimaschutz hat mit ihm keine Chance. Noch bitterer ist, dass bei dem illegalen Polizeieinsatz im Hambacher Wald ein Mensch gestorben und sehr viele verletzt wurden.«