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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt die Berufung des VfL Wolfsburg

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, 26. August 2021, ab 13.30 Uhr in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main mündlich die Berufung des VfL Wolfsburg gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 16. August 2021. Geleitet wird die Verhandlung von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

Das Sportgericht hatte dem Einspruch des SC Preußen Münster gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg (Eins zu Drei nach Verlängerung) stattgegeben und eine Umwertung des Spiels mit Zwei zu Null zugunsten der Münsteraner vorgenommen. Hintergrund ist ein Wechselfehler des VfL Wolfsburg, der sechs statt der erlaubten fünf Wechsel vollzogen hatte.

Auf Anordnung des Vorsitzenden gilt im Sitzungssaal die 3G-Regel. Zutritt erhalten nur Personen, die vollständig geimpft, getestet oder genesen sind.

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