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3-G-Regel gilt für Rat und Ausschüsse in Bad SalzuflenZoom Button

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3-G-Regel gilt für Rat und Ausschüsse in Bad Salzuflen

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung gilt seit Freitag, 20. August 2021, in ganz Nordrhein-Westfalen für Sitzungen kommunaler Gremien eine Maskenpflicht und, da die Inzidenz über 35 liegt, auch die sogenannte 3-G-Regel. Das bedeutet, sowohl die politischen Vertreter als auch alle weiteren anwesenden Personen müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dies betrifft neben dem Hauptausschuss am 25. August 2021 auch die anderen in diesem Monat noch tagenden Gremien, also die Sitzungen der Ortsausschüsse Wülfer-Bexten, Ehrsen-Breden, Biemsen-Ahmsen und Wüsten sowie den Integrationsrat.

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