Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Wohnmobil-Händler muss im Abgasskandal von Fiat-Chrysler kleinen Schadensersatz bezahlenZoom Button

Symbolbild, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Wohnmobil-Händler muss im Abgasskandal von Fiat-Chrysler kleinen Schadensersatz bezahlen

Lahr (ots) Sensation am Landgericht Stade im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler. Erstmals muss ein Händler nach Urteil vom 17. August 2021 für ein Wohnmobil eine Kaufpreis-Minderung herausrücken. Für die zweite Kammer manipuliert der Motor des Wohnmobils P 700 Essentiel von Pilote die Abgasreinigung (Aktenzeichen 2 O 175/21). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte generell die Minderung, die kleiner Schadensersatz genannt wird, erst am 6. Juli 2021 für rechtens erklärt (Aktenzeichen VI ZR 40/20). Beide Verfahren haben Dr. Stoll & Sauer erstritten. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Sie gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Dr. Stoll & Sauer mit nächstem Diesel-Urteil gegen Fiat-Chrysler

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt »Stellantis«) erstritten. Das Landgericht Stade verurteilte dieses Mal den Händler zur Zahlung einer Kaufpreis-Minderung von 25 Prozent. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das aktuelle Urteil kurz zusammen:

Der Kläger kaufte im Juli 2019 ein Wohnmobil des Herstellers Pilote für 71.500 Euro. Das Modell P 700 Essentiel ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 Pferdestärken der Euronorm Sechs b ausgestattet. Die Motorkennung lautet: F1AGL411C.

Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Kanzlei so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur rund 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro-Sechs-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für Stickoxyd-Mengen genügen. Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten insgesamt das 19-Fache und übersteigt somit beträchtlich den Grenzwert. Das haben mehrere Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe an Wohnmobilen der Abgasnorm Euro Fünf und Euro Sechs ergeben.

Das Gericht folgte dem Antrag von Dr. Stoll & Sauer. Da sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistung befindet, war neben Fiat Chrysler Automobiles Italy auch gegen den Händler geklagt worden. Der muss jetzt dem Käufer eine Preisminderung von 25 Prozent (17.875 Euro) erstatten.

Beim Urteil handelt es sich um ein sogenanntes Teilversäumnisurteil. Der beklagte Händler sowie FCA Italy hatten sich zur Klage bisher nicht geäußert. Das Autohaus ist nun verurteilt worden. Das Verfahren gegen FCA Italy läuft weiter. Normalerweise äußern sich die Beklagten nach Versäumnisurteilen zu den Anschuldigungen. Aus Sicht der Kanzlei dient die Vorgehensweise der Beklagten zur Verschleppung des Verfahrens. Wichtig ist: Die Argumente der Verbraucherkanzlei sind bei Gericht auf fruchtbaren Boden gestoßen und waren substantiiert genug für eine Verurteilung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kleiner Schadensersatz im Abgasskandal von Fiat-Chrysler

Der Abgasskandal im Fiat-Imperium trifft derzeit vor allem die Freunde von Reise- und Wohnmobilen. Viele Verbraucher sind zwar sauer, wollen Fiat-Chrysler zur Rechenschaft ziehen, aber ihr Wohnmobil behalten und auf Kaufpreis-Minderung klagen. Der Bundesgerichtshof hat diese Möglichkeit am 6. Juli 2021 in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer für rechtens erklärt.

Die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile und die Herausgabe des Fahrzeugs ist eine mögliche Option des Verbrauchers - der sogenannte große Schadensersatz.

Das Fahrzeug kann aber auch behalten werden, betonten die BGH-Richter. Kläger können von Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben haben – der sogenannte kleine Schadensersatz.

Ganz wichtig: Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentschädigung fällig. Ein enormer Vorteil zum großen Schadensersatz. Dort zehrt je nach Dauer des Verfahrens und den gefahrenen Kilometern das Nutzungsentgelt die Entschädigung auf und die Kläger gehen leer aus.

Das Urteil bietet jetzt allen Kunden, die von ihren Fahrzeugherstellern arglistig und vorsätzlich geschädigt worden sind, die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen – unabhängig von den bereits gefahrenen Kilometern.

Wie wird nun die Minderung des Kaufpreises ermittelt? »Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich«, heißt es im BGH-Beschluss. Diese Differenz muss ein Gericht feststellen. Das Landgericht Stade ist jetzt von 25 Prozent Minderung ausgegangen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Das zeigt das aktuelle Urteil erneut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der »RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH« für den Verbraucherzentrale Bundesverband (»vzbv«) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im »JUVE«-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Fatal error: Uncaught TypeError: mysqli_num_rows(): Argument #1 ($result) must be of type mysqli_result, bool given in /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-dreiecksplatz/include/content-browser.inc:188 Stack trace: #0 /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-dreiecksplatz/include/content-browser.inc(188): mysqli_num_rows(false) #1 /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-dreiecksplatz/index.php(460): include('/pages/75/c9/d0...') #2 {main} thrown in /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-dreiecksplatz/include/content-browser.inc on line 188