Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Vor der Kabinettsentscheidung zu den Wiederaufbauhilfen in den Flutgebieten warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (»BUND«) vor der Wiederholung alter Fehler. »Die Pläne des Bundes und der Länder für einen Wiederaufbaufonds für Flutgebiete sind richtig. Aber ein Wiederaufbau ohne Anpassung an Extremwetter, die nach allen Vorhersagen immer häufiger auftreten werden, wäre unehrlich und zugleich lebensgefährlich«, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des »BUND«. Das Kabinett will am Mittwoch über Wiederaufbauhilfen in Höhe von 30 Milliarden Euro beraten.
»Angesichts der Zerstörungen und des Leids sind die Wiederaufbaupläne ein Zeichen der Solidarität mit den betroffenen Menschen und Gemeinden«, so Bandt. »Der Wunsch ist nachvollziehbar, zerstörte Häuser wieder zu errichten und beschädigte wieder bewohnbar zu machen. Doch die Maßnahmen müssen zu den immer größeren Gefahrenlagen durch Extremwetter passen. Das heißt: Auch Umsiedlung und Neubau von Häusern andernorts muss in Betracht kommen, wenn der Staat Gebiete für einen Wiederaufbau wegen extremer Überflutungsgefahren ausschließen muss.«
Der »BUND« warnt davor, alte Fehler für kommende Jahrzehnte zu zementieren. Erst kürzlich hat der Weltklimarat die gestiegene Gefahrenlage für viele Gebiete nochmals verdeutlicht. Schon seit Jahren liegen Leitlinien vor, die aufzeigen wie durch Hochwasser angepasstes Bauen Schäden vermieden werden können. Mögliche Überschwemmungsgebiete müssen frei von der Bebauung bleiben. Der ökologische Hochwasserschutz ist ein wichtiger Baustein in der Prävention.
Der »BUND« mahnt zu einem ehrlichen, einfühlsamen, aber sachlichen Vorgehen von Bund und Ländern. »Zur Finanzierung des Wiederaufbaus vermisse ich jedoch bisher eine ehrliche Aussage der Beteiligten«, kritisiert Bandt. »Zur Solidarität gehört auch die Ehrlichkeit zu sagen, ob Deutschland Steuern oder eine Klimaanpassungsabgabe erheben wird.«
Neben dem Hilfsfonds fordert der »BUND« noch vor den Bundestagswahlen einen Hochwassergipfel zusammen mit den Bundesländern. Dort müssen die Leitlinien für einen sozial ausgewogenen und ökologisch verträglichen Wiederaufbau festgelegt werden. Gleichzeitig muss ein solcher Gipfel den Weg für einen ökologischen Hochwasserschutz bereiten, ausreichend große Überschwemmungsgebiete ausweisen und eine zügige Umsetzung der Maßnahmen garantieren.
Hintergrund
Der ökologische Hochwasserschutz gibt den Flüssen wieder mehr Raum. Auen können große Wassermengen aufnehmen und zurückhalten. Davon profitiert auch die Natur: Intakte Auen sind die artenreichsten Lebensräume Mitteleuropas. In Deutschland sind jedoch nur noch acht Prozent der Auen ökologisch gesund. Zusätzlich ist es notwendig die Versieglung von Freiflächen durch Siedlungsbau und Infrastrukturmaßnahmen zu stoppen, um die Versickerung von Wasser zu erhalten. Ein konsequenter Bodenschutz ist ein weiterer Baustein des ökologischen Hochwasserschutzes. Hierfür ist eine Landwirtschaft entscheidend, die dem Boden mit einer behutsamen Bearbeitung, permanenter Bedeckung und Humus-Aufbau eine Schwammfunktion verleiht und erhält, die sich positiv in Hochwasser- und Dürrezeiten auswirkt.
Mit der »Hochwasserfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge« des Bundesinnenministeriums liegt schon seit 2015 ein Leitfaden vor, um die Hochwasser-Schäden an Bauwerken so gering wie möglich zu halten. Dieser findet jedoch kaum Einzug in die Bauplanung von Gemeinden.