Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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Derzeit kommt es im Kreisgebiet wieder vermehrt zu betrügerischen Anrufen. Die Anrufenden geben sich als Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke aus und fragen höchst sensible Daten wie Zählernummern, Adressen, Kontodaten & Co. ab, um Verbraucher auf diesem Wege zu anderen Energieanbietern zu locken. Das Ziel des Telefonates ist somit der Abschluss eines Vertrages bei einem anderen Energieanbieter.
Brisant an der ganzen Angelegenheit ist, dass die betroffenen Verbraucher von örtlichen Rufnummern angerufen werden. Obwohl dies gesetzlich verboten ist, kommt es leider immer wieder zu Anrufen, bei denen die übermittelte und beim Anrufempfänger angezeigte Rufnummer manipuliert ist. So ist es technisch auf verschiedene Weise möglich, die eigentliche Rufnummer des Anrufenden durch eine andere, gefälschte Rufnummer zu ersetzen. Mehr Informationen zu dem sogenannten Call-ID-Spoofing finden sich auf der Seite der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Manipulation/start.html …
Derzeit sind solche Anrufe in den Städten Rietberg, Verl, Gütersloh und Herzebrock-Clarholz bekannt. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Städte im Kreisgebiet hiervon betroffen sind.
Die Verbraucherzentrale bittet darum, die möglichen Kanäle zu nutzen, um möglichst viele Verbraucher vor dieser Masche zu warnen. Bereits auf die Masche hereingefallene Verbraucher, die nun in einem neuen Energieliefervertrag »hängen«, können sich Zwecks Klärung des weiteren Vorgehens gerne mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. In der Regel besteht für 14 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung des neuen Energieanbieters die unkomplizierte Möglichkeit des Widerrufes. Zudem kann das Zustandekommen des Vertrages generell bestritten werden.