Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
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Foto: Clark, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Frankfurt am Main (ots) Egal, ob auf der eigenen Website, dem persönlichen Blog oder der heißgeliebten Instagramseite – sie begegnen uns überall: Die Rede ist natürlich von Bildern und Fotos. Obwohl wir ihnen im Alltag ständig über den Weg laufen, ist vielen nicht bewusst, wie man richtig reagiert, sollte jemand das eigene Bild unerlaubt nutzen. Anlässlich des »World Photo Days« informiert der digitale Versicherungsmanager Clark darüber, wie man sich gegen die fremde Nutzung des eigenen Bildes richtig absichert.
So ist die aktuelle Rechtslage
Gerade in Zeiten von Social Media spielen Bilder und Fotos eine zentrale Rolle. Rein rechtlich gesehen sind hier zwei Begriffe wichtig: das Urheberrecht an Bildern und das sogenannte Recht am eigenen Bild. Vielen ist beispielsweise nicht bewusst, dass die Verwendung fremder Bilder nur dann rechtens ist, wenn der:die Urheber:in des jeweiligen Bildes der Veröffentlichung ausdrücklich zustimmt. Urheber:innen eines Bildes steht ein Schadensersatzanspruch zu, wenn ihr Bild widerrechtlich genutzt wurde. Dieser kann gerade im Falle einer gewerblichen Nutzung eines Bildes durchaus kostspielig werden.
Zusätzlich sichert das Grundgesetz allen Bundesbürgern zu, dass Bilder, auf denen sie selbst abgebildet sind, nicht ohne ihre Zustimmung verbreitet werden dürfen. Jeder Bürger darf sein Recht geltend machen, zur Not auch vor Gericht. Wird beispielsweise ein Bild ohne Zustimmung der abgelichteten Person publiziert, hat die Person die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den Fotografen einzuleiten. Hier kann sogar Schmerzensgeld gefordert werden, sofern die Veröffentlichung des Bildes eine schwerwiegende Verletzung der Rechte des Abgebildeten darstellt.
Gegen Rechtskosten absichern
Jeder hat die Möglichkeit sein Recht geltend zu machen, aber natürlich ist dies mit gewissen Kosten verbunden. »Allein die Honorare des Anwalts belaufen sich schnell auf Tausende von Euro. Deswegen kann sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnen, denn diese deckt einen Großteil der Kosten«, so COO und Co-Gründer von Clark, Dr. Marco Adelt. Selbst für ein Beratungsgespräch in der Kanzlei können schon einmal mehr als 200 Euro fällig werden. »Rechtsschutzversicherte wenden sich hingegen einfach an ihren Versicherer, denn die Erstberatung ist in den meisten Fällen inklusive«, so Adelt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man nur mit äußerster Sorgsamkeit fremde Bilder in Sozialen Netzwerken & Co. verwenden sollte, denn die Veröffentlichung eine Bildes ohne vorherige Zustimmung des Urhebers oder des Abgebildeten kann schnell problematisch und teuer werden.