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Ab Freitag gilt wieder die »3G«–Regel im Verler Freibad

Aufgrund der Inzidenzstufe Zwei im Kreis Gütersloh ergeben sich ab Freitag, 13. August 2021, erneut Einlassbeschränkungen im Verler Freibad. Voraussetzung für den Besuch des Freibads ist laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ ist eine vollständige Impfung oder die Genesung von einer Corona-Infektion nachzuweisen. Es kann die »Luca«-App genutzt werden.

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