Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
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Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
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Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
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Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Rietberg hat in der Sitzung am 25. August 2020 beschlossen, den Entwurf der 108. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Dauer eines Monats gemäß Paragraph Drei, Absatz Zwei des Baugesetzbuchs öffentlich auszulegen. Die Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem Amtsblatt Rietberg, das am 30. Juli 2021 herausgegeben wurde, hervor. Insofern wird hierauf besonders verwiesen.
Die Bekanntmachung Nummer 27/2021 aus dem Amtsblatt Nummer 6/2021 vom 7. Juli 2021 wird hiermit aufgehoben und durch die Bekanntmachung vom 30. Juli 2021 ersetzt. In der Bekanntmachung Nummer 27/2021 fehlte im gekennzeichneten Abgrenzungsbereich die Darstellung der gewerblichen Baufläche. Die Offenlage der Planunterlagen beginnt somit erneut und findet vom 9. August 2021 bis einschließlich 10. September 2021 statt.
Inhalt der 108. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer gemischten Bau- und Wohnbau- und gewerblichen Baufläche.
Die zentralen Ziele und Planinhalte der 108. Änderung des Flächennutzungsplans sind die Aktivierung beziehungsweise Nachverdichtung der bestehenden Potenziale für eine flächenschonende Nachverdichtung. Auf diese Weise können der aktuelle Wohnraumbedarf in Varensell vorläufig gedeckt, Misch- und Gewerbenutzungen gesichert/entwickelt und Flächen im Außenbereich geschont werden.
Die Planunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung liegen nunmehr in der Zeit vom 9. August 2021 bis einschließlich 10. September 2021 öffentlich aus und sind im Internet unter www.rietberg.de, »Rathaus«, »Bebauungsplanung« einsehbar. Innerhalb der Auslegungsfrist können während der Dienststunden oder nach Terminvereinbarung Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.