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Die »BKK24« hat beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigtZoom Button

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Die »BKK24« hat beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt

Pressemitteilung der »BKK24«

Die »BKK24« hat beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt. Es handelt sich um keinen Insolvenzantrag, wie vereinzelt in den Medien berichtet wird beziehungsweise wurde. Vielmehr wurde mit dieser Anzeige einer Verpflichtung aus dem fünften Sozialgesetzbuch vollumfänglich nachgekommen.

Die »BKK24« ist im Tagesgeschäft und strukturell gesund. Es geht um einen bilanziellen Einmaleffekt, der sich im Rahmen der konkretisierten Jahresprognose 2021 gezeigt hat. Zum weiteren Vorgehen steht die »BKK24« mit den zuständigen Behörden und den Vertretern der Selbstverwaltung in Kontakt. Dort wird die vorsorgliche Anzeige zurzeit auf Wirksamkeit geprüft. Vor diesem Hintergrund kann zum aktuellen Zeitpunkt kein neuer Sachstand kommuniziert werden. Der Vorstand tut weiterhin alles für eine schnelle Aufklärung und Lösung.

Es ist wichtig zu betonen, dass die aktuelle Situation keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der »BKK24«-Versichertengemeinschaft hat. Alle Versicherten sind abgesichert. Alles wird normal bearbeitet: »Wir möchten Sie daher um entsprechende Darstellung in Ihrer Berichterstattung bitten.«

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