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Hochwasserschäden nicht übereilt beheben

Wiesbaden (ots) Unwetter-Chaos in Deutschland: Nach heftigen Regenfällen überfluten Wassermassen an vielen Orten Keller und Häuser und beschädigen dabei Gebäude und Hausrat. Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden, empfiehlt das Infocenter der R + V-Versicherung.

Schaden direkt melden

Als Erstes lohnt sich ein Blick auf die Versicherungs-Policen. »Die Betroffenen sollten nachsehen, ob sie in ihrer Wohngebäudeversicherung eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren vereinbart haben«, sagt Expertin Christine Gilles von der R + V-Versicherung. Falls ja, bezahlt die Versicherung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, etwa wenn es darum geht, den Keller trockenzulegen oder die Bodenbeläge zu erneuern. Schäden an der Einrichtung, Haushaltsgeräten und Kleidung sind hingegen Sache der Hausratversicherung – sofern die Betroffenen auch hier einen Schutz gegen weitere Naturgefahren vereinbart haben.

Der Schaden sollte dann umgehend der Versicherung gemeldet werden. »Die meisten Versicherungen haben Hotlines eingerichtet, an die sich die Geschädigten wenden können«, so Christine Gilles. »Dort erhalten sie auch wertvolle Tipps, wie sie bei den Aufräumarbeiten vorgehen sollten.«

Keller nicht einfach auspumpen

Um unnötigen Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden. Wenn etwa der Keller überflutet ist, darf er erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinkt. »Sonst wird das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt und es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist die Statik des Gebäudes in Gefahr«, erklärt die R + V-Expertin. Betroffene können allerdings damit beginnen, die Sachen aus dem Keller zu räumen und zu trocknen.

Trockenlegung den Experten überlassen

Sobald der Wasserspiegel fällt, ist Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden, bevor alles trocknet. Dann folgt die erste Bestandsaufnahme. Die Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter. Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder ein Austausch notwendig ist, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die Versicherung gegen weitere Naturgefahren braucht hierfür einen Kostenvoranschlag. Die Bewohner können die Arbeiten jedoch unterstützen, indem sie viel und intensiv lüften.

Für die Versicherung ist es zudem wichtig, dass alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. »Wir empfehlen immer, alle Schäden zu fotografieren – auch Gegenstände, die nur noch für die Mülltonne taugen. Dann ist die Abwicklung hinterher einfacher«, so R + V-Expertin Gilles.

Weitere Tipps des R + V-Infocenters

Wasser kann den Elektroinstallationen schaden. Deshalb sollte ein Fachmann sie überprüfen – bevor die Geräte wieder benutzt werden.

Wer mit Öl heizt, sollte unbedingt seinen Öltank auf Lecks überprüfen.

Alle Lebensmittel entsorgen, die mit dem Hochwasser in Kontakt waren. Denn mit dem Wasser werden auch Schadstoffe und Bakterien transportiert.

Vorsicht bei Handwerkertrupps, die ihre Dienste an der Haustür anbieten. Sie arbeiten meist zu überhöhten Preisen. Angebote sollten immer mit anderen Fachbetrieben verglichen werden.
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