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Coronaschutzimpfung: Sonderaktion im Kreis Gütersloh für Jugendliche ab 16 JahrenZoom Button

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Coronaschutzimpfung: Sonderaktion im Kreis Gütersloh für Jugendliche ab 16 Jahren

Jugendliche aus dem Kreis Gütersloh, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, können sich spontan am Wochenende gegen das Coronavirus im Impfzentrum des Kreises Gütersloh impfen lassen. Diese Sonderaktion startet am Freitag, 2. Juli 2021, und geht bis Sonntag, 4. Juli 2021. Die Jugendlichen brauchen keinen Termin, sie können an diesen Tagen in der Zeit von 8 bis 17 Uhr zum Impfzentrum an der Marienfelder Straße kommen und sich impfen lassen.

»Nachdem wir den Schulabsolventen ab 18 Jahren ein Impfangebot gemacht haben, möchten wir nun auch den jüngeren Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden die Möglichkeit geben, sich bei uns im Impfzentrum gegen das Coronavirus impfen zu lassen«, fasst Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh zusammen. Eingesetzt wird der Impfstoff von Pfizer-Biontech. Ganz wichtig: Die Jugendlichen müssen am Tag ihrer Impfung 16 Jahre alt sein. Wer jünger ist, darf nicht im Impfzentrum geimpft werden und muss sich dafür an den Kinder- und Jugendarzt wenden. Mitbringen müssen die impfwilligen Jugendlichen daher ihren Personalausweis, ihre elektronische Gesundheitskarte und ihren Impfausweis. Da die Jugendlichen noch nicht volljährig sind, muss der Aufklärungsbogen sowie der Anamnese und Einwilligungsbogen zur Coronaschutzimpfung zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten mit unterschrieben werden. Diese können entweder als Begleitperson ihres Kindes mit ins Impfzentrum kommen und an dem Aufklärungsgespräch mit dem Arzt teilnehmen oder sie unterzeichnen die Unterlagen im Vorfeld. Diese können auf der Internetseite des Impfzentrums Kreis Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum heruntergeladen werden und müssen dann ausgedruckt und unterschrieben mit zum Impfzentrum gebracht werden.

Die Zweitimpfungen sind in vier Wochen am Samstag, 31. Juli 2021, und am Sonntag, 1. August 2021. Diese Termine sind verbindlich und können nicht verschoben werden. Wer also zu diesem Zeitpunkt im Urlaub ist oder anderweitig verhindert sein sollte, kann an dieser Impfaktion nicht teilnehmen.
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