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Kindertagesbetreuung in der Zuständigkeit des Kreises Gütersloh: Erlass der ElternbeiträgeZoom Button

Die vierte Sitzung des Kreistages fand in der Stadthalle Gütersloh statt. Foto: Kreis Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Kindertagesbetreuung in der Zuständigkeit des Kreises Gütersloh: Erlass der Elternbeiträge

Aufgrund der Coronapandemie gab es in den vergangenen Monaten teilweise erhebliche Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung. Viele Eltern und Kinder waren dadurch in ihrem Alltag sehr belastet. Infolge der dadurch bedingten Einschränkungen wurde der Einzug der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für die Monate Februar, Mai und Juni 2021 bereits ausgesetzt. Die politische Entscheidung dazu war aber noch nicht getroffen. Für den Monat Januar 2021 lag der politische Beschluss bereits vor. Im Kreistag am Montag, 28. Juni, wurde nun beschlossen, dass den Eltern auch die Beiträge der Kindertagesbetreuung für die Monate Februar, Mai und Juni 2021 erlassen werden.

Der Kreis Gütersloh geht mit seinem Erlass der Elternbeiträge über das Maß hinaus, dass zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurde. Hiermit möchte und wird der Kreis Gütersloh die Eltern finanziell entlasten. Ab dem Monat Juli 2021 werden die Beiträge für die Kindertagesbetreuung wieder regulär eingezogen.
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