Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Bitkom zum Start der elektronischen Patientenakte in ArztpraxenZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Bitkom zum Start der elektronischen Patientenakte in Arztpraxen

Ab dem 1. Juli 2021 sollen Arztpraxen in Deutschland die elektronische Patientenakte befüllen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: »Die elektronische Patientenakte ist das Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit ihr erhalten die Versicherten einen schnellen Zugriff auf ihre medizinischen Daten, Diagnosen und bald auch ihren Impfpass. Sie werden dadurch informierter und souveräner. Das Interesse an der elektronischen Patientenakte unter den Versicherten ist groß: Drei Viertel können sich vorstellen, sie zu nutzen. Ärztinnen und Ärzte sollten ihre Patientinnen und Patienten jetzt aktiv auf die Vorteile der ›ePa‹ hinweisen. Neben der technischen Ausstattung braucht es dafür ein digitales Mindset: Offenheit gegenüber der Digitalisierung und die Bereitschaft, die neuen technischen Möglichkeiten aktiv zu nutzen. Die Corona-Pandemie hat uns drastisch vor Augen geführt, wie wichtig Vernetzung, ein funktionierender, sicherer Datenaustausch und die digitale Dokumentation von Untersuchungsergebnissen sind. Zugleich sind die Zeiten, in denen die Menschen ein Leben lang denselben Hausarzt haben, vorbei. Sie wechseln nicht nur Wohnorte, sondern auch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Bei schwerwiegenderen Entscheidungen wird oft auch eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt. Wenn Akten in Papierform abgeheftet werden, sind Doppeluntersuchungen, Sicherheitsdefizite und der Verlust von Informationen programmiert. Umso wichtiger ist es, dass auch im Gesundheitswesen durchgängig digitale Prozesse eingeführt werden. Für den Einsatz der ›ePa‹ wird schließlich auch entscheidend sein, dass die Versicherten frei zwischen den Anbietern wählen können: Wer eine andere ›ePa‹ als die seines Versicherers möchte, muss dafür bislang die Krankenkasse wechseln. Die ›ePa‹ eines privaten Anbieters zu wählen, ist nicht möglich. Dies ist ein tiefgreifender und aus unserer Sicht inakzeptabler Einschnitt in die Wahlfreiheit der Patienten, der umgehend korrigiert werden muss.«
  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh