Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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Gütersloh (gpr). Das gewählte Stadtoberhaupt hat in Absprache mit dem Fachbereich Ordnung entschieden, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Raum in der Innenstadt, die noch bis einschließlich Sonntag, 13. Juni 2021, 20 Uhr, gilt, nicht verlängert wird. »Aufgrund der stark gesunkenen Inzidenzwerte heben wir die Maskenpflicht in der Innenstadt zu Montag, 14. Juni 2021, auf«, so der Bürgermeiter.
Die Inzidenz im Kreis Gütersloh nähert sich inzwischen der 20er-Marke. Ab Montag darf man also wieder ohne Mund-Nase-Bedeckung durch die Fußgängerzone gehen und sich auf Plätzen aufhalten. Gleichwohl appelliert das gewählte Stadtoberhaupt an alle Gütersloherinnen und Gütersloher, nicht nachlässig zu werden und die Corona-Regeln der Landesverordnung weiterhin zu befolgen. »Corona ist noch nicht vorbei. Und wenn wir alle gemeinsam einen tollen Sommer haben möchten, dann möchte ich herzlich bitten: Haltet Abstand und achtet auf die Hygieneregeln, denn dann können wir tatsächlich alle gemeinsam einen wunderschönen Sommer erleben«, so der Bürgermeister. Auf die Maskenpflicht in Geschäften und auf dem Wochenmarkt hat das Auslaufen der städtischen Allgemeinverfügung keine Auswirkung, denn die Maskenpflicht dort wird durch die Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen geregelt.