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Reisefieber trotz Corona: Worauf müssen wir im Sommerurlaub 2021 achten?Zoom Button

Clark-Corona-Update Urlaubsplanung – Reisefieber trotz Corona: Worauf müssen wir im Sommerurlaub 2021 achten? Bildrechte: Pexels, Fotograf: Clark, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Reisefieber trotz Corona: Worauf müssen wir im Sommerurlaub 2021 achten?

Frankfurt am Main (ots) Nachdem die Urlaubssaison 2020 für die meisten Deutschen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ausgefallen ist, scheinen sie es jetzt sehr eilig zu haben. Eine aktuelle Studie zeigt: Die Mehrheit der Deutschen (64 Prozent) plant trotz Corona-Pandemie eine Reise im Sommer. [1] Das RKI hat erst kürzlich beliebte Urlaubsländer wie Italien, Österreich, Kroatien von der Liste der Risikogebiete gestrichen. Doch auch wenn sich die Lage vielerorts wieder entspannt, sollte die Urlaubsplanung nicht leichtsinnig angegangen werden. Clark-COO und Versicherungsexperte Dr. Marco Adelt erklärt auf welche Punkte Reisende jetzt achten sollten.

Urlaub richtig absichern - die Pandemie ist noch nicht vorbei

Wer sich für den Sommerurlaub 2021 entscheidet, sollte sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Durch die Klassifizierung des Coronavirus als Pandemie durch die WHO im letzten Jahr, entfallen damit immer noch bei vielen Versicherern die Leistungen und der Schutz. Obwohl die generelle Quarantänepflicht bei Einreise aus mehr als 100 Ländern von der Bundesregierung aufgehoben wurde, wären Quarantänemaßnahmen im Ausnahmefall nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Gleiches gilt, wenn plötzlich aus Angst vor einer Covid-19 Erkrankung die Reise nicht mehr angetreten werden möchte.

In der Zwischenzeit haben einige Versicherer aber den Leistungsumfang ihrer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen angepasst oder bieten Covid-19-Ergänzungspolicen an. Hier lässt sich für einen Aufpreis Covid-19 als Rücktrittsgrund mitversichern. In manchen Tarifen greift die Versicherung auch, wenn aufgrund einer Corona Erkrankung die Reise nicht antreten kann. Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von Clark rät: »Bevor man voreilig seinen Urlaub bucht, sollte man zunächst einen Blick in die Leistungen der bestehenden Versicherungstarife werfen oder sich bei einem Neuabschluss diesbezüglich beraten lassen.«

Trotz sinkender Corona-Zahlen Risiken im Blick behalten

Bei all der Vorfreude und steigendem Fernweh, bleiben Reisen aus virologischer Sicht ein Wagnis – nicht zuletzt aufgrund neuer Virusvarianten, wie sie in Indien und Großbritannien aufgetreten sind. Urlauber:innen sollten daher die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts stets im Blick behalten. Kommt es zu einer offiziellen Reisewarnung aufgrund des Coronavirus, ist dies für Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen nicht zwangsläufig ein Grund, zu greifen. Adelt ergänzt: »Wenn allerdings Behörden bei plötzlichen Grenzschließungen Urlauber:innen die Einreise verweigern, sieht es anders aus. Hier übernehmen meist die Reiseveranstalter die durch den Rücktritt entstandenen Kosten.« Von Grenzschließungen und Reiseverbot ist derzeit zwar nicht auszugehen, Verbraucher:innen sollten sich dennoch vor Reiseantritt über solche Szenarien umfassend informieren.

Gesund in den Urlaub: Wer übernimmt den Corona-Test?

Wer nicht zu den Genesenen oder bereits Geimpften gehört, muss für die Einreise in bestimmte Länder immer noch einen negativen Corona-Test vorlegen. Auch für Flugpassagiere ist ein Negativ-Test nach wie vor erforderlich. Im Fall eines Risikogebiets haben Verbraucher:innen innerhalb der ersten 72 Stunden nach ihrer Einreise Anspruch auf einen kostenfreien Corona-Test. Der Auslandsaufenthalt muss allerdings glaubhaft belegt werden. Der Boarding-Pass oder die Hotelrechnung können hier hilfreich sein. Bei wem die Frist verstreicht, der muss für den »Urlaubs-Test« selbst zahlen. Für Urlauber aus Nicht-Risikogebieten werden die Testkosten grundsätzlich nicht mehr übernommen.

Wer nicht schon vor Corona eine Auslandsreisekrankenversicherung hatte, sollte sie spätestens dann abschließen, wenn es in Pandemiezeiten ins Ausland geht. Denn die deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden. »Doch auch die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung sind begrenzt. So greift sie nicht, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten«, erklärt Adelt. Dafür müsse ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen. Reisende sollten auch darauf achten, dass sie ihre Auslandsreiseversicherung unbedingt vor der Reise abschließen, da diese nur für zukünftige Reisen gilt.

»Der Wunsch der Deutschen endlich wieder zu verreisen, ist nachvollziehbar. Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass wir uns immer noch in einer Pandemie befinden. In solchen Zeiten zählt eben nicht nur die Lage im eigenen Land. Vor Urlaubsstart lohnt sich daher in jedem Fall ein Gespräch mit dempersönlichen Versicherungsberater. So lässt sich der Sommerurlaub 2021 in vollen Zügen genießen«, so Adelt abschließend.

[1] Hinweis zur Studie: Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa, durchgeführt vom 31. Mai bis zum 1. Juni 2021 im Auftrag von RTL und ntv, Quelle: https://www.presseportal.de/pm/154530/4931498 …
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