Kreis Gütersloh: Bedarf und Einkommen – was Alleinerziehende verdienen müssen, um nicht auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein
Von Alina Manderla
Was müssen Alleinerziehende verdienen, um ohne staatliche Mittel auszukommen? Mit dieser Thematik hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung am Montag, 7.Juni 2021, beschäftigt. Die Abteilung »Materielle Hilfen« des Jobcenters stellt in regelmäßigen Abständen diese Modellrechnung vor. In den vier Fallbeispielen wird unterschieden in Regelbedarf (Ernährung, Kleidung, Heizkosten) und Mehrbedarf. Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag und Unterhalt werden dabei zunächst nicht berücksichtigt.
Eins von vier Bespielen befasst sich mit dem Fall einer alleinerziehenden Mutter mit einem Kind im Alter von sechs Jahren. Das erforderliche Einkommen um ohne staatliche Mittel auszukommen liegt bei 2.230 Euro brutto (1.611 Euro netto) bei Steuerklasse II. Diese Rechnung setzt sich wie folgt zusammen: Einmal aus dem Regelbedarf der Mutter der bei 446 Euro liegt und dem Bedarf für ein Kind unter sieben Jahren der bei 309 Euro. Kommen nun noch Miete und Heizkosten hinzu, die je nach Wohnort unterschiedlich sein können, liegen die monatlichen Zuschüsse vom Jobcenter bei 1.278 Euro.
Das ist in der Realität aber oftmals gar nicht umsetzbar. Viele Betroffene können nicht voll erwerbstätig sein und brauchen ergänzende Leistungen.
Im Vergleich dazu benötigt eine Einzelperson ohne Kinder ein Bruttoeinkommen von 1.700 Euro (1.247 Euro Netto). Bei einem Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde müsste man 179 Stunden im Monat dafür arbeiten. »Diese Zahlen sollen den Politikern zeigen, dass selbst bei einer optimalen Konjunktur die Zahlen der Ergänzer nicht gegen Null gehen kann«, so Kathrin Meister, Leiterin der Abteilung Materielle Hilfen.
Zum Thema: Unterschied »Aufstocker« und »Ergänzer«
Bei Aufstockern handelt es sich um Personen, bei denen das Arbeitslosengeld nicht ausreicht für den Lebensunterhalt. Diese Personen können dann zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, umgangssprachlich auch »Hartz IV« genannt. Bei Ergänzern handelt es sich um erwerbstätige Personen, die ergänzende Leistungen beziehen müssen, weil der Lohn nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
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