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Wie Unternehmen elektronische Produkte sicher in der EU verkaufen können

Ob Smartphone, Drucker oder Monitor: Nahezu alle elektronischen Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der Europäischen Union verkauft werden dürfen. Dafür gibt es viele Richtlinien und Verordnungen, die Hersteller eigenverantwortlich beachten müssen. Das heißt: Das herstellende Unternehmen ist verpflichtet, eine Konformitätsbewertung durchzuführen, eine Konformitätserklärung abzugeben und die Produkte mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Erst dann darf das Produkt auf den Markt gebracht und in Betrieb genommen werden. Das hat seine Tücken: Immer wieder nehmen Behörden Produkte vom Markt, die nicht nur unzureichend gekennzeichnet sind, sondern auch teils formale, teils aber auch gravierende technische Mängel aufweisen.

Damit sich Unternehmen im Dschungel der Richtlinien und Verordnungen zurechtfinden, stellt die Bitkom Servicegesellschaft im Rahmen des Dienstleistungsportfolios (weee full-service) einen neuen Leitfaden zur Verfügung. In diesem Leitfaden ist in neun Schritten beschrieben, welche Aufgaben die Unternehmen im Rahmen der CE-Konformität ihrer Produkte haben, und zwar vor dem Verkaufsstart, während des Vertriebs und ab Vertriebsende. Darüber hinaus werden in einem einführenden Teil allgemeine Informationen zum CE-Zeichen zusammenfassend dargestellt sowie die Aufgaben der weiteren Wirtschaftsakteure (Bevollmächtigte, Importeure, Händler, Fulfilment-Center) erklärt. »Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur CE-Kennzeichnung ändern sich regelmäßig, so auch diesen Sommer noch durch die neue Marktüberwachungsverordnung. Hilfestellungen und Handreichungen sind da von großem Nutzen. Für all diejenigen, die für die CE-Konformität eines Produktes verantwortlich sind, ein Produkt in der EU auf den Markt bringen, unter eigener Marke verkaufen oder auch als Importeur die Angaben des Herstellers überprüfen wollen, gibt der Leitfaden einen kompakten Überblick ihrer Aufgaben und Pflichten«, so Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom-Servicegesellschaft.

Weitere Informationen dazu in einem Live-Online-Seminar am 14. Juli 2021.
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