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»Bundesnotbremse« gilt noch – 24-Stunden-Tests im Kreis Gütersloh weiterhin erforderlichZoom Button

Gehört bis auf Weiteres dazu: Der weniger als 24 Stunden alte negative Coronatest, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

»Bundesnotbremse« gilt noch – 24-Stunden-Tests im Kreis Gütersloh weiterhin erforderlich

Rheda-Wiedenbrück (pbm). In manchen Kreisen in Nordrhein-Westfalen ist die so genannte »Bundesnotbremse« bereits abgelaufen. Im Kreis Gütersloh – trotz eines ersten Unterschreitens der 100er-Inzidenz – noch nicht. Darauf weist die Stadtverwaltung aufgrund vielfacher Nachfragen hin. Erst wenn die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 100 bleibt und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zwei Tage darauf offiziell das Außerkrafttreten verkündet, werden die strengen Regeln der Bundesnotbremse zurückgenommen. Entgegen anderslautender Äußerungen mancher Verbände ist also zunächst auch weiterhin für einen Friseurbesuch oder beim »Click & Meet« im Einzelhandel ein negativer Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist, erforderlich.
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