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Film- und Fotoverbot am Landgestüt Warendorf Nordrhein-Westfalen?Zoom Button

Foto: Landgestüt Warendorf Nordrhein-Westfalen, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Film- und Fotoverbot am Landgestüt Warendorf Nordrhein-Westfalen?

Das NRW Landgestüt sieht sich der Öffentlichkeit und einer transparenten Arbeitsweise verpflichtet. Traditionell ist das Gestütsgelände öffentlich frei zugängig. Für die Stallungen gelten großzügige Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr. Bei guter Witterung findet das Training der Hengste öffentlich zugängig auf dem Außendressurplatz oder auf dem Paradeplatz statt. Dort werden Landbeschäler geritten, gesprungen oder vor der Kutsche gearbeitet. Züchterinnen und Züchter haben jederzeit die Möglichkeit zu Trainingsbesuchen der Landbeschäler.

Private Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich unter Beachtung der Privatsphäre bzw. der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden oder Privatpersonen jederzeit möglich. Ausnahmen bestehen während der Stallruhe, zu bestimmten Zeiten in der Besamungsstation und bei Lehrgangsprüfungen in der Deutschen Reitschule.

Ein an der Reithalle der Deutschen Reitschule aufgehängtes Film- und Foto-Verbotsschild sorgte diesbezüglich für Missverständnisse und wird kurzfristig angepasst.

Durch die Corona-Pandemie bedingt, sind die Gestütstore derzeit für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Das Gelände kann nur nach Anmeldung und unter Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen betreten werden.
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