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Öffnungskonzept für Nordrhein-Westfalen

NRW-Gesundheitsminister Laumann und Wirtschaftsminister Pinkwart haben soeben der Presse das in der kommenden CoronaSchVO niedergelegte Öffnungskonzept vorgestellt. Sobald infolge des Unterschreitens der Sieben-Tages-Inzidenz von 100 die Bundesnotbremse nicht mehr greift, erfahren Handel, Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft schrittweise Lockerungen. Maßgeblich wird auf das Thema Testung abgestellt, Tests gelten zukünftig aber für 48 Stunden.

Nach dem Kenntnisstand des HDW soll in Paragraph 11 (3) CoronaSchVO für den nicht privilegierten Handel (keine Sortimentsveränderungen) die bislang festgelegte flächenbezogene Kundenbeschränkung von 1/40 auf 1/20 gelockert werden und anstelle von »Click and Meet« soll als Zugangsbeschränkung die Vorlage eines Test (alternativ Impfnachweis beziehungsweise Genesung) verlangt werden.

Für die Außengastronomie soll ebenfalls eine Öffnung bei einer Inzidenz unter 100 unter Vorlage eines Tests beziehunsgweise Nachweis von Impfung/Genesung möglich sein.

Weitere Öffnungsschritte erfolgen bei einer Inzidenz unter 50. Für den Handel erfolgt dann eine Gleichstellung aller Sortimentsbereiche mit dem bislang privilegierten Handel, also mit Kundenbeschränkungen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche.

Die Verordnung soll ab Samstag, 15. Mai 2021, gelten und bis zum 4. Juni 2021 befristet werden.

Bewertung durch den HDE

»Wir haben entgegen vorheriger anderslautender Informationen am gestrigen Abend Kenntnis erhalten, dass entgegen unserer Vorschläge doch für den nicht-privilegierten Handel ein Impfnachweis verlangt werden soll. Durch den gleichzeitigen Verzicht auf Terminvereinbarung, Rückverfolgbarkeit, Zeitfenstern für Kunden und Entschärfung der flächenbezogenen Kundenbegrenzungen will man seitens der Landesregierung dies als Erleichterung für den Handel verstanden wissen. In zahlreichen E.Mails und Telefonaten seit dem gestrigen Abend habe ich abermals versucht, hier eine Nachbesserung in diesem Sinne. zu erreichen, dass man wenigstens optional Click and Meet oder Impfnachweis als Zugangsbeschränkung akzeptiert. Leider ist man – auch infolge von Festlegungen innerhalb von Koalition und Kabinett – diesem Vorschlag nicht mehr gefolgt. NRW wird damit abermals einen Sonderweg bei der Behandlung des Einzelhandels beschreiten!«
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