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Prozess gegen Eventim startet vor dem Landgericht München

Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Geschäftspraktiken des Ticketvermittlers im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Wegen der Corona-Pandemie sind zahlreiche Veranstaltungen ausgefallen oder verlegt worden. Viele Verbraucher beschwerten sich über den Ticketvermittler CTS Eventim AG & Co KGaA, der sich bei der Rückabwicklung von Veranstaltungstickets quer stellte. Die Verbraucherzentrale NRW hat daraufhin eine Unterlassungsklage gegen Eventim eingereicht. Der Prozess startete im Mai vor dem Landgericht München. Rechtsexpertin Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, worum es in der Gerichtsverhandlung gegen Eventim geht. Warum klagt die Verbraucherzentrale NRW gegen Eventim? Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW wendet Eventim bei der Rückabwicklung von Ticketkäufen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unlautere Geschäftspraktiken an. Mit der Klage wollen wir dies unterbinden. Zum einen geht es um Tickets für Veranstaltungstermine, die verschoben worden sind. Eventim erklärte Tickets auch für den Nachholtermin für gültig und verweigerte Verbraucher die Rückgabe der Tickets, wenn sie den Termin nicht wahrnehmen konnten oder wollten. Zum anderen geht es um ersatzlos abgesagte Veranstaltungen. In diesen Fällen erfolgte zwar eine Erstattung. Eventim behielt aber in nicht nachvollziehbarer Weise Beträge ein und erstattete nicht den vollen Kaufpreis. Wann ist mit einem Urteil zu rechnen? In der Regel gibt das Gericht am Ende der Verhandlung den Termin bekannt, an dem es das Urteil verkündet. Dies kann in seltenen Fällen am gleichen Tag der Fall sein, aber auch erst mehrere Wochen später. Erhalten Verbraucher Geld zurück, wenn die Verbraucherzentrale NRW den Prozess gewinnt? Nein. Mit dem Urteil wird bewertet, ob die Geschäftsbedingungen und das Geschäftsgebaren von Eventim rechtskonform sind. Sollte das Gericht feststellen, dass sich Eventim rechtswidrig verhalten hat, führt das nicht unmittelbar zu Ansprüchen von betroffenen Verbraucher:innen auf Auszahlung zu Unrecht einbehaltener Entgelte. Diese müssten individuell geltend gemacht werden. Verbraucher können sich dabei dann aber auf das von uns erstrittene Urteil stützen.

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