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Maskenpflicht im Innenstadtbereich bis zum 30. Mai verlängertZoom Button

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Maskenpflicht im Innenstadtbereich bis zum 30. Mai verlängert

Gütersloh (gpr). Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh wird bis zum 30. Mai verlängert. Die Stadt Gütersloh hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die an die am 9. Mai auslaufende Verfügung anschließt. Der Bereich, in dem die Alltagsmaske im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße, Moltkestraße, Schulstraße, Berliner Straße einschließlich Konrad-Adenauer-Platz, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße einschließlich der genannten Straßen selbst. Die Maskenpflicht besteht täglich zwischen 8 und 20 Uhr, Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Berliner Straße von Friedrich-Ebert-Straße bis Strengerstraße und Kaiserstraße. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist dem aktuellen Amtsblatt auf der städtischen Internetseite (www.guetersloh.de) zu entnehmen.

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