Wer darf, sollte direkt über KVWL buchen – Impfzentrum ausgelastet
Die Tage, an denen das Impfzentrum Kreis Gütersloh Mühe hatte, seine Impftermine zu besetzen, sind vorbei. Seit heute, Donnerstag, 6. Mai, stehen verstärkt Zweitimpfungen auf dem Programm. Und die gestern, am 5. Mai, vom Land NRW freigegebenen Gruppen der Priorisierungsgruppe 3 buchen fleißig Termine über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Vor allem die Gruppe der Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel ist eine vergleichsweise große Gruppe. Zudem wird es in den nächsten Tagen weniger Impfstoff vom Land geben, erläutert Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. „Wir hatten zuletzt viele Gruppen aus der Priorisierungsgruppe 3 aufgerufen sich bei uns zu melden, damit wir sie auf eine vorbehaltliche Terminliste setzen können. Dadurch, dass wir freie Impftermine hatten, weil die Ü70er wenige Termine gebucht hatten, konnten wir so viele eher mit einer Erstimpfung versorgen. Das geht aktuell nicht mehr.“ Durch das flexible Vorgehen des Impfzentrums Kreis Gütersloh sind bereits viele aus den Berufsgruppen geimpft, die seit gestern über die KVWL buchen dürfen. So sind zum Beispiel fast 2.500 Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen aus dem Kreis Gütersloh weitgehend mit der ersten Impfung versorgt.
Jeder, der laut Landeserlass jetzt einen Termin über die KVWL buchen kann, sollte dies umgehend tun. Direkt über die KVWL buchen können jetzt folgende Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe 3: Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten, Beschäftigte an weiterführenden Schulen, Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Beschäftigte im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz. Dazu kommen Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen sowie Eltern von erkrankten, minderjährigen Kindern.
Hinweis: Es haben vermehrt Landwirte über die KVWL einen Impftermin gebucht. Sie sind noch nicht impfberechtigt und werden am Impfzentrum abgewiesen. Landwirte, die einen Termin gebucht haben, sollen diesen wieder über die KVWL freigeben. Sie blockieren die Impftermine für die impfberechtigten Gruppen. In der Priorisierungsgruppe 3 sind Landwirte nicht explizit genannt. Offenbar scheint der Glaube an eine Impfberechtigung durch die Wörter ‚Lebensmittel‘ beziehungsweise ‚Ernährungswirtschaft‘ ausgelöst worden zu sein. Das Land NRW hat gestern lediglich die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel aufgerufen, einen Impftermin zu buchen. Besonders relevante Personen aus der Ernährungswirtschaft sind noch nicht an der Reihe und auch zu ihnen werden Landwirte nach bisheriger Definition nicht gezählt. Landwirte können demnach sich erst dann impfen lassen, wenn die Priorisierung aufgehoben ist.
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