Die Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh hebt die Tierseuchenverfügung vom 22. März auf, die nach einem Ausbruch der Geflügelpest in Beelen (Kreis Warendorf) erlassen worden war. Damit entfallen sämtliche Beschränkungen, etwa das sogenannte Verbringungsverbot von Geflügel. Unabhängig davon gilt im Kreis Gütersloh wie in ganz Ostwestfalen-Lippe weiterhin die Stallpflicht für Geflügel. Die Aufhebung der Tierseuchenverfügung ist am Donnerstag, 22. April, um 0 Uhr in Kraft getreten. Am 31. März wurde in Beelen im Kreis Warendorf der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Der Kreis Gütersloh hatte daraufhin in einer Allgemeinverfügung um den Ausbruchsbetrieb Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete gebildet. Nachdem die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt worden sind, ist mit einer Verschleppung des Geflügelgrippe-Virus in diesen Gebieten nicht mehr zu rechnen.
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