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Landesweite Maskenpflicht

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gilt ab Montag, 27. April, eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und bei Einkäufen in ganz NRW. Dabei genügen im Alltag reguläre Mund-Nasen-Schutz-Masken, während die Schutzmasken der Kategorie FFP2 und FFP3 im medizinischen Bereich dringend benötigt werden. Die einfachen Mund-Nasen-Schutz-Masken gibt es beispielsweise in der Apotheke zu kaufen, ansonsten können sie auch selber genäht werden.

Damit die Masken auch bei mehrfachem Gebrauch einen ausreichenden Schutz gewährleisten, müssen sie regelmäßig bei mindestens 60 Grad gereinigt werden. »Man kann sie in der Waschmaschine waschen oder im Wasserkocher abkochen. Alternativ geht auch bügeln«, erklärt Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper. Die Feuerwehr im Kreis Gütersloh empfiehlt jedoch, unbedingt auf die Zusammensetzung des Mund-Nasen-Schutzes zu achten. Holtkemper: »Masken, die einen Drahtbügel im Nasenbereich haben, dürfen keinesfalls in die Mikrowelle.« Durch das Metall könne eine Funkenbildung entstehen, die die Maske im schlimmsten Fall in Brand setzen könnte.

Zwar helfen die Gesichtsmasken, die Ansteckungsgefahr zu verringern, doch sollten weiterhin die Abstandsregeln eingehalten werden.
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