Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Insgesamt zahlen die gesetzlichen Pflegekassen als Zuschuss für Anpassungen des Wohnumfeldes an die Situation Pflegebedürftiger 4.000 Euro je Maßnahme. Oft sind es Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen, die Verbreiterung von Türen oder das Einbauen eines Treppenliftes. Foto: AOK, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Damit Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden bleiben können, zahlte die AOK NordWest als größte gesetzliche Pflegekasse in 2019 mehr als 1.022.000 Euro an ihre Versicherten im Kreis Gütersloh für die barrierefreie Umgestaltung ihrer Wohnung. Nach einer aktuellen Auswertung waren dies 10,1 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. »Eine Pflegesituation ist für jede Familie ein schwerwiegender Einschnitt. Mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen helfen wir Pflegebedürftigen, im eigenen Zuhause zu bleiben. Dies bedeutet für die Betroffenen mehr Lebensqualität und Lebensfreude, da das soziale Umfeld erhalten bleibt und eine selbständige Lebensführung möglich ist«, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Insgesamt 350 Versicherte im Kreis Gütersloh erhielten im vergangenen Jahr eine solche Maßnahme. Zurückzuführen sei dies laut Wehmhöner auch auf die zunehmende Transparenz über die Leistungen der Pflegeversicherung und die kontinuierlich steigende Zahl der Pflegebedürftigen. Insgesamt zahlen die gesetzlichen Pflegekassen als Zuschuss für Anpassungen des Wohnumfeldes an die Situation Pflegebedürftiger 4.000 Euro je Maßnahme. Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch die Wohnraumanpassung die Pflege zu Hause ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Oft sind es Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen, die Verbreiterung von Türen oder das Einbauen eines Treppenliftes, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, im eigenen Zuhause zu bleiben. Auch sanitäre Anlagen können zum Problem werden. Begehbare Duschen, höherverstellbare Waschbecken und Haltegriffe können helfen, sich im Bad besser zu bewegen. Wichtig ist auch, Stolperfallen zu vermeiden und auf Rutschfestigkeit zu achten, um Stürzen vorzubeugen. Wer an Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes interessiert ist, sollte sich von seiner Pflegekasse beraten lassen. Wichtig ist, dass ein entsprechender Antrag vor Beginn des Umbaus gestellt wird. Weitere Infos im Pflegeportal der AOK unter www.aok.de/nw, Rubrik Gesundheit.