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Ausgaben für Mutterschaftsgeld im Kreis GüterslohZoom Button

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Mutterschaftsgeld als Entgeltersatzleistung sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Foto: AOK, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Ausgaben für Mutterschaftsgeld im Kreis Gütersloh

Im Kreis Gütersloh betrugen die Ausgaben für Mutterschaftsgeld im vergangenen Jahr rund 892.000 Euro. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Danach wurde die Leistung in 2019 allein für AOK-Mitglieder im Kreis Gütersloh in 597 Fällen gezahlt. In 2015 waren es noch 513 Fälle. »Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag«, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird. Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe. Die AOK NordWest übernimmt für ihre Versicherten außerdem Leistungen wie Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Mit dem individuellen AOK-Gesundheitsbudget können die Versicherten noch weitere exklusive Mehrleistungen in Anspruch nehmen. Erstattet werden zum Beispiel Kosten für die Hebammenrufbereitschaft zur Entbindung, Geburtsvorbereitungskurse für Partnerinnen und Partner, nicht verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Medikamente mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium. Zu den Mehrleistungen gehören auch Untersuchungen wie 4-D- oder Farbdoppler-Ultraschall, B-Streptokokken-Tests, Feststellung der Antikörper gegen Windpocken/Ringelröteln und Toxoplasmose- und Zytomegalie-Tests. Bezahlt werden dafür innerhalb des AOK-Gesundheitsbudgets jeweils bis zu 80 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro im Jahr. Weitere Infos zum Thema Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft im Internet unter www.aok.de/nw, Rubrik Leistungen und Services.

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