Chefin übers eigene Portemonnaie: Kellnerinnen und Köche entscheiden selbst, was mit dem Trinkgeld passiert – nicht aber der Chef. Foto: NGG, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
»Gastro-Obolus« steht Beschäftigten zu
Das Trinkgeld gehört Kellnern und Köchen – nicht aber dem Chef: Was mit den »Extra-Euro« passiert, mit denen sich Gäste für leckeres Essen oder guten Service bedanken, darüber entscheiden die Beschäftigten selbst. Trotzdem geht ein Teil der 5.930 Menschen, die im Kreis Gütersloh im Gastgewerbe arbeiten, hierbei leer aus. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). »Gerade in kleinen Betrieben kommt es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeld-Kasse selbst verwaltet oder einen Teil vom sogenannten Tip sogar vom Personal zurückfordert«, berichtet Gaby Böhm.
Die Geschäftsführerin der NGG Bielefeld-Herford stellt klar: »Das Trinkgeld ist ein steuerfreies Geschenk, mit dem der Gast einfach Danke sagt. Von der Bedienung über Küche bis zur Rezeption und Zimmerreinigung – Betriebsräte oder die Mitarbeiter regeln selbst, wie sie die Extra-Einnahmen aufteilen.« Weil alle Beschäftigten ihren Anteil am Gasterlebnis haben, sollten auch alle bedacht werden. Allerdings arbeiteten in der Branche viele Menschen nur befristet oder mit einem Minijob – und trauten sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht, gegen Trinkgeld-Tricksereien durch den Chef vorzugehen. Betroffene sollten sich daher an die Gewerkschaft wenden, rät Böhm.
Anders als etwa in Italien oder in den USA gehe es beim Trinkgeld nicht darum, den fehlenden Lohn aufzubessern. Der Obolus komme »on top« zum Einkommen dazu, kann für Köche, Kellner & Co. aber »nie einen anständigen Stundenlohn ersetzen«, so die NGG. Wie viel Trinkgeld angemessen ist, sollten Gäste je nach Situation entscheiden. »Wer mit der Küche und dem Service zufrieden ist, darf sich mit einem Trinkgeld gerne bedanken. Mit zehn Prozent macht man nichts falsch«, so Böhm.
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