Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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Mit den sogenannten »Öffentlichen Mitteln« fördert das Land NRW den Erwerb der eigenen vier Wände. Diese Förderung ist 2018 noch einmal deutlich verbessert und zudem vereinfacht worden. Sowohl für einen Neubau als auch für den Erwerb einer gebrauchten Immobilie erhält eine vierköpfige Familie in Gütersloh ein vergünstigtes Darlehen von maximal 120.000 Euro. Für einen Neubau sind das 22.500 Euro mehr als 2017. Das maximale Förderdarlehen bei Gebrauchtimmobilien erhöht sich sogar um 40.000 Euro. »Da gebrauchte Eigenheime und Wohnungen schon aus Kostengründen gerade für junge Familien oft der Einstieg ins Wohneigentum sind, begrüßen wir die gleichwertige Förderung sehr«, kommentiert LBS-Gebietsleiter Ralf Peitzmeier die Neuregelung. Bei einem Darlehen aus öffentlichen Mitteln fallen Zinsen in Höhe von nur 0,5 Prozent an. Auch inklusive der jährlichen Verwaltungskosten von ebenfalls 0,5 Prozent bleiben die Konditionen unterhalb der marktüblichen Sätze. Um die unterschiedlichen Immobilienpreise auszugleichen, hat das Land die Gemeinden in vier Kostenkategorien einstuft. Gütersloh gehört zur zweithöchsten Kategorie, hier beträgt die Grundförderung 90.000 Euro. Hinzu kommt ein Familienbonus von 15.000 Euro pro Kind oder schwerbehinderter Person. Wer seinen Neubau barrierearm ausstattet, erhält ein Zusatzdarlehen von 10.000 Euro. Die Einkommensgrenze für die genannte vierköpfige Familie liegt bei brutto etwa 52.000 Euro. Als Eigenkapital müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten mitgebracht werden. »Wichtig gerade für junge Familien: 15 Prozent des Landesdarlehens werden sogar als Eigenkapitalersatz anerkannt«, ergänzt Peitzmeier. Ein weiterer Vorteil: Das Landesdarlehen wird - ebenso wie ein Bauspardarlehen – im Grundbuch nachrangig eingetragen. Daraus können sich für die erstrangige Hypothek günstigere Konditionen ergeben. Weitere Informationen und Unterstützung bei der Einbindung der Landesmittel in die Finanzierung gibt es im LBS-Kunden-Center, Unter den Ulmen 4 a.