Informieren über das Altbauförderprogramm der Stadt Gütersloh: Bernd Schüre und Andrea Flötotto vom Fachbereich Umweltschutz, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Stadt Gütersloh hat neues Altbauförderprogramm aufgelegt
Gütersloh (gpr). Viel zu viel Energie wird immer noch für Raumwärme und Warmwasserbereitung »verheizt«. Das hat Belastungen unseres Klimas durch Kohlendioxyd (Treibhauseffekt) zur Folge und führt auch zu unnötigen Kosten, die Hauseigentümer oder Mieter tragen müssen.
Das neu aufgelegte Altbauförderprogramm der Stadt Gütersloh hat zum Ziel, Energie einzusparen und den Kohlendioxyd-Ausstoß zu vermindern. Auch soll es im Gebäudebestand dazu führen, den Schutz gegen Hitzeeintrag im Sommer zu verbessern, den Immobilienwert zu steigern und die Wohnqualität und Behaglichkeit in den Wohnungen zu erhöhen. Ergänzend dazu haben Altbausanierungen auch noch positive wirtschaftliche Effekte.
Mit dem Altbauförderprogramm werden städtische Fördermittel in einer Höhe von 50.000 Euro für das Jahr 2016 bereit gestellt. Eine wichtige Neuerung im Förderprogramm ist das Gebäudealter. Förderfähig sind Gebäude, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Die Gebäude müssen im Stadtgebiet Gütersloh liegen und die Maßnahmen dürfen natürlich vor der Bewilligung nicht begonnen oder durchgeführt sein.
Was haben Immobilienbesitzer vom städtischen Altbauförderprogramm zu erwarten? Andrea Flötotto benennt die Fördersummen: »Bis zu 6.000 Euro als Zuschuss gibt die Stadt für die Sanierung von Einfamilienhäusern und bis zu 8.000 Euro sind es bei Zweifamilienhäusern. 500 Euro kommen bei jeder weiteren Wohneinheit hinzu. Die mögliche Höchstförderung beträgt 11.500 Euro bei maximal neun Wohneinheiten.«
Wichtig ist vor allen Dingen, sich frühzeitig schlau zu machen, ob das Gebäude und die vorgesehenen Maßnahmen überhaupt die Kriterien des Förderprogramms erfüllen. Bernd Schüre sagt dazu: »Um einen Förderantrag stellen zu können, muss eine einzelfallbezogene und qualifizierte Energieberatung vor der Sanierung durchgeführt werden. Dies erfolgt durch die Teilnahme am Programm zur Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW oder durch eine gleichwertige Beratung.« Und zum Verfahrensablauf ergänzt Bernd Schüre. »Das Förderprogramm bedeutet zwar immer einen gewissen Aufwand, es ist aber nun mal Bedingung, zuerst einen Antrag zu stellen, dann die Bewilligung abzuwarten, um erst danach die Handwerker zu beauftragen und mit den Bauarbeiten anzufangen.«
Informationen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular, die Förderrichtlinie und ein Informationsfaltblatt gibt es bei Bernd Schüre vom städtischen Fachbereich Umweltschutz unter der Rufnummer (05241) 822089 oder auch gerne persönlich im Büro in der Siegfriedstraße 30 (am besten nach telefonischer Voranmeldung). Informationen zu Klimaschutz und Energie sind auch im Internet unter www.klimaschutz.guetersloh.de zu finden.