Oliver Juhnke (Abt. Tiefbau), Annette Pagenkemper (Abt. Umwelt) und Stefan Sibilski (Abt. Tiefbau) vor den Renaturierungsplänen, Foto: Kreis Gütersloh., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Kreis Gütersloh renaturiert Flusslandschaften
Der Kreis Gütersloh führt aktuell umfangreiche Renaturierungen im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Harsewinkel und Versmold durch. Fünf Abschnitte des Loddenbachs mit eine Gesamtlänge von 1,8 Kilometer werden innerhalb einer sieben Kilometer langen Strecke des Flusslaufs einen natürlicheren Verlauf erhalten, die Bauarbeiten sollen je nach Wetterlage voraussichtlich im April beendet sein. Ein rund 350 Meter langer Abschnitt an der »Alten Hessel« auf Versmolder Gebiet in Hesselteich ist bereits so gut wie fertig.
»Loddenbach« und »Alte Hessel« haben in erster Linie eine Entwässerungsfunktion für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Neben geradlinigem Gewässerlauf, wenig abwechslungsreichen Sohl- und Uferstrukturen und einer starken Profileintiefung sind es fehlende Ufergehölze und über weite Strecken intensive, dicht bis ans Ufer heranreichende landwirtschaftliche Nutzungen, die eine Ausbildung naturnaher Strukturen und damit ein naturgemäßes Arteninventar der biologischen Qualitätskomponenten verhindern.
Die künstlich begradigten Gewässer werden durch die Maßnahmen wie Verbreiterungen und Flussschlingen langsamer fließen. Ein breiteres Profil sorgt für mehr Fläche und künstlich angelegte Sohlabstürze (Treppenstufen unter Wasser) werden beseitigt. All diese Maßnahmen kommen Fischen und Mikroorganismen zugute. Durch die Profilerweiterungen und -verlegungen werden Sekundärauen mit regelmäßig überschwemmten oder überstauten Flächen und vielen wechselfeuchten Stellen geschaffen. Diese Flächen werden der natürlichen Sukzession überlassen. So entsteht eine Vegetation von Kleinpflanzen bis hin zu einem Auwald.
Auf einer Fläche von 5,8 Hektar (entspricht mehr als acht Fußballfeldern) werden die Maßnahmen in sechs Teilabschnitten umgesetzt. Auf diese Weise werden sogenannte Strahlursprünge geschaffen, welche Abschnitte bezeichnen, die ökologisch so gut entwickelt sind, dass ihre positive Wirkung auf angrenzende Bereiche der Gewässer ausstrahlt. Da es nahezu unmöglich ist Gewässer auf ihrer gesamten Länge zu renaturieren, ist dies der Versuch ‚Inseln‘ zu schaffen, die durch ihre Strahlwirkung immer wieder schlechtere Bereiche im und am Gewässer überbrücken und dazu wiederkehrend im Gewässerverlauf angeordnet werden.
Im Ortsteil Hesselteich soll so an der »Alten Hessel« ein Strahlursprung von ca. 2 km Länge entstehen und am »Loddenbach« von ca. 2,7 km Länge. Im Stadtgebiet Harsewinkel soll langfristig ein ca. 2,2 km langer Strahlursprung am »Loddenbach« entstehen.
In einem ersten Schritt war es möglich, dass der Kreis Gütersloh Flächen am Gewässer für sechs Teilabschnitte im Rahmen von zwei Umlegungsverfahren entweder ins Kreiseigentum überführen oder für die Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen sichern konnte. Für drei Maßnahmen am »Loddenbach« hat die Stadt Harsewinkel eine Tauschfläche bereitgestellt und umgerechnet Öko-Punkte erhalten. Der Kreis Gütersloh konnte drei weiteren Maßnahmenflächen in sein Eigentum überführen und hat zum Tausch eine Ackerfläche abgegeben. Die Flächenbereitstellung wurde als Öko-Konto zur Erfüllung von Kompensationsverpflichtungen und aus Ersatzgeld (Ausgleichszahlungen für Eingriffe in den Naturhaushalt) finanziert.
Die einzelnen Teilabschnitte liegen längs der Fließgewässer. Die Breiten variieren zwischen mindestens 10 Metern bis zu 70 Meter.
Diese sechs Teilabschnitte ermöglichen in einem ersten Schritt die Renaturierung zur Schaffung eines Strahlursprungs an der »Alten Hessel« in einem rund 400 m langen Bereich und am »Loddenbach« in fünf Teilabschnitten mit einer Gesamtlänge von rund 1,6 km.
Die sechs Einzelmaßnahmen haben eine Gesamtgröße von ca. 5,8 ha. Von den Flächen wurde der Oberboden abgeschoben. Die etwa 15.000 m³ Oberboden sind bereits auf geeigneten Ackerflächen verteilt worden und werden im Zusammenhang mit der in kürze beginnenden Bodenbearbeitung eingearbeitet. Zu sehen sind diese Arbeiten aktuell im Raum Hesselteich und Umgebung, wo Ackerflächen rasterartig mit Bodenschüttungen überzogen werden. Das ist Boden, der bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen an »Loddenbach« und »Alter Hessel« anfällt. Darüber hinaus werden rund 40.000 m³ Sand und Füllsand gelöst und von den ausführenden Firmen vermarktet.
Die sechs Einzelmaßnahmen verursachen Herstellungskosten in Höhe vonrund 400.000 Euro (brutto). Die Renaturierungsmaßnahmen werden im Rahmen des Förderprogramms »Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Gewässer« mit durchschnittlich 80 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Gesamtfinanzierung basiert auf einer Kombination aus der Bereitstellung von Kompensation für die Bauleitplanung (Öko-Punkte) und der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Flächenbereitstellung, Maßnahmenplanung, Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren, Finanzierung und Umsetzung werden vom Kreis Gütersloh durchgeführt oder koordiniert. Die untere Wasserbehörde und die untere Landschaftsbehörde arbeiten hier mit sich ergänzenden Schwerpunkten eng zusammen.
Die Maßnahmen sind nur mit der Bereitschaft der Landwirte zur Zusammenarbeit und der Zuarbeit der Kommunen möglich. Weder den Landwirten noch den Kommunen oder dem Kreis Gütersloh dürfen dabei Nachteile entstehen. Lage oder Zuschnitt der Tauschfläche müssen für den Landwirt vorteilhaft sein. Kommunen, die ihre Kompensation in Kombination mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an die Fließgewässer legten, arbeiten auf einer einvernehmlicheren Basis mit den Landwirten, überlassen Planung, Umsetzung und ggf. Unterhaltung dem Kreis Gütersloh. Der Kreis Gütersloh favorisiert so qualitativ hochwertige Kompensationsmaßnahmen und verringert weiter den Flächenbedarf indem mögliche Synergien genutzt werden.
Auf allen Flächen ergänzen sich anrechenbare Verpflichtungen aus Kompensation und der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Zum Abschluss gebracht werden sollen alle 6 Teilmaßnahmen höchstwahrscheinlich im April 2016, wobei dies stark von der Witterung abhängig ist.
Zum EG-WRRL
Bei den beschriebenen Arbeiten an den Fließgewässern handelt es sich um Maßnahmen, die zur Umsetzung der EG-WRRL erforderlich sind. Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen Wasserrahmenrichtlinie in allen Mitgliedsstaaten der EU einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer aufgestellt und eine rechtliche Basis dafür geschaffen, wie das Wasser auf hohem Niveau zu schützen ist. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach Möglichkeit bis spätestens 2027 den guten Zustand bzw. mindestens das gute ökologische Potential erreichen.
In Harsewinkel und Versmold wird derzeit sichtbar, wie dies in der Praxis aussieht. Durch den Kreis Gütersloh wurden in dem oben genannten Bereich drei große Verbesserungsmaßnahmen (Renaturierungsmaßnahmen) an »Alter Hessel« und »Loddenbach« begonnen, die in den nächsten Jahren in Abhängigkeit der Flächenverfügbarkeit vervollständigt werden sollen.